Hinweis zur Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler
Seit 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren weiterzubilden (§34c Gewerbeordnung). Als Träger des „Gütesiegel Weiterbildung“ erfüllt die AWI die in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) dargelegten hohen Anforderungen an die Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen.
Allgemeine Hinweise: