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Bestandsmanagement und Recht
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Hinweis zur Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler

  • Seit 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren weiterzubilden (§34c Gewerbeordnung). Als Träger des „Gütesiegel Weiterbildung“ erfüllt die AWI die in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) dargelegten hohen Anforderungen an die Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen.


     
     

Allgemeine Hinweise:

  • Für einige Seminare haben wir die ESF-Fachkursförderung beantragt. Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ermöglicht es, Bildungszeit für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung beim Arbeitgeber zu beantragen. Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.
  • Alle Seminare sowie individuelle Schulungen können Sie selbstverständlich auch als Firmenschulung buchen
  • Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  • Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.