Bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz, dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen, können grundsätzlich von Wohnungseigentümern verlangt werden.
Der Impulsvortrag vermittelt einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen, Grenzen und typischen Fallstricke dieser sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen. Darüber hinaus werden Verfahrensfragen, mögliche Auflagen und typische Fallkonstellationen aus der Praxis betrachtet. Im Anschluss besteht Gelegenheit, eigene Fragestellungen einzubringen und aktuelle Herausforderungen gemeinsam zu diskutieren.
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Anspruch auf privilegierte bauliche Veränderungen
Voraussetzungen und Grenzen des Anspruchs
Beschlussfassung und Verfahrensfragen
mögliche Auflagen und Bedingungen
Kostenfolgen der Maßnahmen
aktuelle Praxisprobleme und Lösungsansätze
Die Veranstaltungsreihe „WEG am Morgen“
Einmal im Quartal bietet „WEG am Morgen“ einen kompakten und praxisnahen Überblick über ausgewählte aktuelle Fragestellungen des Wohnungseigentumsrechts.
Nach einem fachlichen Impulsvortrag steht der gemeinsame Austausch im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden können eigene Fragestellungen einbringen, Erfahrungen teilen und aktuelle Entwicklungen gemeinsam einordnen.
Weitere Termine
15. Oktober 2026
Erhaltungsmaßnahme oder bauliche Veränderung?
Der Dauerbrenner im Wohnungseigentumsrecht
14. Januar 2027
Mehr Gestaltungsspielraum durch §§ 16 und 21 WEG
Möglichkeiten für WEG-Verwalter
Hinweis
Im Rahmen der Veranstaltung ist Raum für allgemeine Fragen und den Austausch zu typischen Fällen aus der Praxis. Eine individuelle rechtliche Prüfung oder Beratung konkreter Einzelfälle ist jedoch nicht Bestandteil des Formats.
Mitgliedsunternehmen des vbw können bei Bedarf selbstverständlich eine gesonderte Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Do. 15. April 2027
09:30 - 10:30 Uhr
Online
Ass. jur. Alexa Quarthal, Rechtsabteilung des vbw
Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und WEG-Verwaltungen.