Präsenzkurs Herbst: ab 28. September 2026
Onlinekurs Frühjahr: Termine folgen
Ob Schadensmeldung, Sanierungsmaßnahme, Eigentümerversammlung oder Gespräch mit Handwerkern: Wer Immobilien betreut, braucht ein gutes technisches Grundverständnis.
Der Lehrgang Geprüfte/r Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) vermittelt praxisnahes Wissen rund um Gebäude, Bautechnik, Haustechnik, Sanierung und Instandhaltung. Er richtet sich an Menschen, die technische Themen im Immobilienalltag besser verstehen, sicherer einschätzen und professioneller kommunizieren möchten – ohne selbst Architekt/in, Ingenieur/in oder Handwerksmeister/in sein zu müssen.
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein gemeinsames Zertifikat der AWI und des VDIV BW und dürfen den Titel Geprüfte/r Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) führen.
Sie gewinnen mehr Sicherheit, wenn es darum geht,
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Teilnehmende aus Baden-Württemberg eine ESF Plus-Fachkursförderung von 45 % des Teilnahmeentgelts beantragt werden.
Der Kurs findet in enger Kooperation mit dem Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. (VDIV BW) statt. Dies unterstreicht die Qualität und besondere Praxisnähe der Fortbildung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein gemeinsames Zeugnis der AWI und des VDIV BW.
Gesetzliche Weiterbildungspflicht
Die Fortbildung entspricht den Anforderungen gemäß § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV.
Wohnimmobilienverwalter/innen
Mit diesem Lehrgang erfüllen Sie die vollständige Weiterbildungspflicht für drei Jahre.
Immobilienmakler/innen
Für Immobilienmakler/innen sind 15 Zeitstunden anrechenbar.
Die Fortbildung zum/zur Geprüften Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) passt zu Ihnen, wenn Sie …
Der Lehrgang ist offen für alle, die technische Themen in der Immobilienpraxis besser verstehen und sicherer begleiten möchten. Besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen nicht.
Die Inhalte werden praxisnah vermittelt und orientieren sich an typischen technischen Fragestellungen aus der Immobilienwirtschaft.
Den Rahmenstoffplan zur Fortbildung zum/zur Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) können Sie hier abrufen.
Mit Zertifikatsabschluss möglich
Teilnehmende, die den Lehrgang vollständig besucht haben, können im Anschluss eine Prüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung erhalten sie ein gemeinsames Zertifikat der AWI und des VDIV BW und dürfen den Titel „ Geprüfte/r Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW)” führen.
Die Anmeldung zur Prüfung kann während des Lehrgangs erfolgen.
Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie hier.
Der Unterrichtsstoff wird blockweise vermittelt (ganztägiger Unterricht):
Kurs 46 (Präsenz):
1. Block: 28. September bis 30. September 2026
2. Block: 5. Oktober bis 7. Oktober 2026
3. Block: 19. Oktober bis 24. Oktober 2026
Der Unterricht findet während der Blockwochen jeweils von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Prüfungstermin: 17. November 2026
Veranstaltungsort: AWI GmbH, Hohe Str. 16, 70174 Stuttgart
Erfahrene Dozenten aus Wissenschaft und Praxis
Unser Dozententeam vereint akademische Expertise mit praktischem Know-how.
Professorinnen und Professoren aus Hochschulen in Baden-Württemberg
Lehrkräfte aus dem Berufsschulbereich sowie aus Fachverbänden der Wohnungs- und Bauwirtschaft
Praktiker aus Wohnungs- und Bauunternehmen
Freie Architektinnen und Architekten mit langjähriger Berufserfahrung
Diese vielfältige Zusammensetzung sorgt für eine fundierte, praxisnahe und anwendungsorientierte Vermittlung der Lehrgangsinhalte.
Teilnehmer aus Mitgliedsunternehmen des vbw, des VDIV BW und des VdW Bayern: 2.695,-- €
Nichtmitglieder: 2.895,-- €
Prüfungsgebühr: 200,-- €
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet umfangreiche digitale Lehrgangsunterlagen, die den Lehrgang begleiten und auch zur Nachbereitung genutzt werden können. Das Teilnahmeentgelt ist von der Umsatzsteuer befreit.
ESF Plus Fachkursförderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gewährt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Toursimus einen Zuschuss für Fachkurse. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen des Teilnehmers.
Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann eine Förderung erfolgen. Sie erhalten 45% auf das Teilnahmeentgelt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wir haben für diesen Fortbildungslehrgang die Förderung beantragt.
Weitere Informationen finden Sie hier
Bildungszeit
Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ermöglicht es, Bildungszeit für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung beim Arbeitgeber zu beantragen.
Beschäftigte in Baden-Württemberg, die länger als 12 Monate in einem Unternehmen sind, haben Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und die Bildungsmaßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.
Steuerliche Möglichkeiten
Ihre angefallenen Aufwendungen im Rahmen einer Fortbildung können Sie i.d.R. bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen (Werbungskosten).
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.
Anmeldeschluss: Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn zu.