Geprüfte/r Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW)

Technisches Praxiswissen für Verwaltung, Bestand, Objektbetreuung und Quereinsteiger

Nächster Starttermin

Präsenzkurs Herbst: ab 28. September 2026

Onlinekurs Frühjahr: Termine folgen

Ziel

Ob Schadensmeldung, Sanierungsmaßnahme, Eigentümerversammlung oder Gespräch mit Handwerkern: Wer Immobilien betreut, braucht ein gutes technisches Grundverständnis.

Der Lehrgang Geprüfte/r Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) vermittelt praxisnahes Wissen rund um Gebäude, Bautechnik, Haustechnik, Sanierung und Instandhaltung. Er richtet sich an Menschen, die technische Themen im Immobilienalltag besser verstehen, sicherer einschätzen und professioneller kommunizieren möchten – ohne selbst Architekt/in, Ingenieur/in oder Handwerksmeister/in sein zu müssen.

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein gemeinsames Zertifikat der AWI und des VDIV BW und dürfen den Titel Geprüfte/r Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) führen.


 

Ihr Nutzen

Sie gewinnen mehr Sicherheit, wenn es darum geht,

  • Schäden an Gebäuden einzuschätzen,
  • Instandhaltungen und Sanierungen besser zu verstehen,
  • mit Handwerkern, Architekten, Fachplanern und technischen Dienstleistern zu kommunizieren,
  • technische Begriffe und Zusammenhänge nachvollziehen zu können,
  • Modernisierungen, Reparaturen und bauliche Maßnahmen fachlich sicherer zu begleiten,
  • Eigentümer, Beiräte, Kunden oder interne Kolleginnen und Kollegen kompetenter zu informieren.

 

Förderung möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Teilnehmende aus Baden-Württemberg eine ESF Plus-Fachkursförderung von 45 % des Teilnahmeentgelts beantragt werden.

Der Kurs findet in enger Kooperation mit dem Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. (VDIV BW) statt. Dies unterstreicht die Qualität und besondere Praxisnähe der Fortbildung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein gemeinsames Zeugnis der AWI und des VDIV BW.

Gesetzliche Weiterbildungspflicht

Die Fortbildung entspricht den Anforderungen gemäß § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV.

Wohnimmobilienverwalter/innen
Mit diesem Lehrgang erfüllen Sie die vollständige Weiterbildungspflicht für drei Jahre.

Immobilienmakler/innen
Für Immobilienmakler/innen sind 15 Zeitstunden anrechenbar.

Die Fortbildung zum/zur Geprüften Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) passt zu Ihnen, wenn Sie …

  • technische Themen im Immobilienalltag besser verstehen möchten,
  • regelmäßig mit Schäden, Sanierungen oder Instandhaltung zu tun haben,
  • mit Handwerkern, Architekten oder Fachplanern kommunizieren,
  • als Verwalter/in oder Objektbetreuer/in sicherer auftreten möchten,
  • aus dem kaufmännischen Bereich kommen und technische Sicherheit gewinnen wollen,
  • als Quereinsteiger/in in der Immobilienwirtschaft arbeiten,
  • künftig mehr Verantwortung im technischen Gebäudemanagement übernehmen möchten.

Der Lehrgang ist offen für alle, die technische Themen in der Immobilienpraxis besser verstehen und sicherer begleiten möchten. Besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen nicht.

Die Inhalte werden praxisnah vermittelt und orientieren sich an typischen technischen Fragestellungen aus der Immobilienwirtschaft.

  • Gebäude verstehen
    Grundlagen von Baukonstruktion, Rohbau, Ausbau und Baustoffen
  • Schäden, Sanierung und Instandhaltung
    Typische Schadensbilder, Modernisierung, ökologische Baustoffe und Brandschutz
  • Haustechnik verstehen
    Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung, Wärmeversorgung und technische Gebäudeausstattung
  • Planung, Verantwortung und Praxisfälle
    Bauplanung, Baurecht, Projektabwicklung, Betreiberverantwortung und Praxisfälle aus der Immobilienwirtschaft

Den Rahmenstoffplan zur Fortbildung zum/zur Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) können Sie hier abrufen.

Mit Zertifikatsabschluss möglich

Teilnehmende, die den Lehrgang vollständig besucht haben, können im Anschluss eine Prüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung erhalten sie ein gemeinsames Zertifikat der AWI und des VDIV BW und dürfen den Titel „ Geprüfte/r Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW)” führen.

Die Anmeldung zur Prüfung kann während des Lehrgangs erfolgen.

Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie hier

 

Der Unterrichtsstoff wird blockweise vermittelt (ganztägiger Unterricht): 

Kurs 46 (Präsenz):

1. Block: 28. September bis 30. September 2026
2. Block: 5. Oktober bis 7. Oktober 2026
3. Block: 19. Oktober bis 24. Oktober 2026

Der Unterricht findet während der Blockwochen jeweils von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt.

Prüfungstermin: 17. November 2026

Veranstaltungsort: AWI GmbH, Hohe Str. 16, 70174 Stuttgart

 

Erfahrene Dozenten aus Wissenschaft und Praxis

Unser Dozententeam vereint akademische Expertise mit praktischem Know-how.

  • Professorinnen und Professoren aus Hochschulen in Baden-Württemberg

  • Lehrkräfte aus dem Berufsschulbereich sowie aus Fachverbänden der Wohnungs- und Bauwirtschaft

  • Praktiker aus Wohnungs- und Bauunternehmen

  • Freie Architektinnen und Architekten mit langjähriger Berufserfahrung

Diese vielfältige Zusammensetzung sorgt für eine fundierte, praxisnahe und anwendungsorientierte Vermittlung der Lehrgangsinhalte.

Teilnehmer aus Mitgliedsunternehmen des vbw, des VDIV BW und des VdW Bayern: 2.695,-- €

Nichtmitglieder: 2.895,-- €

Prüfungsgebühr: 200,-- €

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet umfangreiche digitale Lehrgangsunterlagen, die den Lehrgang begleiten und auch zur Nachbereitung genutzt werden können. Das Teilnahmeentgelt ist von der Umsatzsteuer befreit.

ESF Plus Fachkursförderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gewährt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Toursimus einen Zuschuss für Fachkurse. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen des Teilnehmers.

Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann eine Förderung erfolgen. Sie erhalten 45% auf das Teilnahmeentgelt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wir haben für diesen Fortbildungslehrgang die Förderung beantragt.
Weitere Informationen finden Sie hier


Bildungszeit
Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ermöglicht es, Bildungszeit für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung beim Arbeitgeber zu beantragen. 

Beschäftigte in Baden-Württemberg, die länger als 12 Monate in einem Unternehmen sind, haben Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und die Bildungsmaßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. 
Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.


Steuerliche Möglichkeiten
Ihre angefallenen Aufwendungen im Rahmen einer Fortbildung können Sie i.d.R. bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen (Werbungskosten). 
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.

Anmeldeschluss: Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn zu.

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