WEG am Morgen: Erhaltungsmaßnahme oder bauliche Veränderung? Der Dauerbrenner im Wohnungseigentumsrecht

Beschreibung:

Die rechtssichere Abgrenzung zwischen Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen zählt zu den besonderen Herausforderungen im Wohnungseigentumsrecht. Auch die Einordnung modernisierender Erhaltungsmaßnahmen wirft in der Praxis regelmäßig Fragen auf.

Im Impulsvortrag werden die wichtigsten Abgrenzungskriterien, aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung sowie typische Fallstricke bei der Beschlussfassung vorgestellt. Im Anschluss besteht Gelegenheit, eigene Praxisfälle einzubringen und Erfahrungen mit den anderen Teilnehmenden auszutauschen.

Inhalte:

  • Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen rechtssicher unterscheiden

  • modernisierende Erhaltung rechtlich einordnen

  • Beschlusserfordernisse in der Praxis

  • typische Fehler und Fallstricke vermeiden

 

Die Veranstaltungsreihe „WEG am Morgen“

Einmal im Quartal bietet „WEG am Morgen“ einen kompakten und praxisnahen Überblick über ausgewählte aktuelle Fragestellungen des Wohnungseigentumsrechts.

Nach einem fachlichen Impulsvortrag steht der gemeinsame Austausch im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden können eigene Fragestellungen einbringen, Erfahrungen teilen und aktuelle Entwicklungen gemeinsam einordnen.

Weitere Termine

14. Januar 2027
Mehr Gestaltungsspielraum durch §§ 16 und 21 WEG
Möglichkeiten für WEG-Verwalter

15. April 2027
Privilegierte bauliche Veränderungen nach § 20 Abs. 2 WEG
Ansprüche, Verfahren und Kostenfolgen

 

Hinweis

Im Rahmen der Veranstaltung ist Raum für allgemeine Fragen und den Austausch zu typischen Fällen aus der Praxis. Eine individuelle rechtliche Prüfung oder Beratung konkreter Einzelfälle ist jedoch nicht Bestandteil des Formats.

Mitgliedsunternehmen des vbw können bei Bedarf selbstverständlich eine gesonderte Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Do. 15. Oktober 2026
09:30 - 10:30 Uhr

Veranstaltungsort:

Online

Experte:

Ass. jur. Alexa Quarthal, Rechtsabteilung des vbw

Teilnahmeentgelt:

80
Teilnahmeentgelt Mitglied vbw
120
Teilnahmeentgelt
Teilnahmeentgelt von der Umsatzsteuer befreit

Zielgruppe:

Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und WEG-Verwaltungen.