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Das neue Bau- und Werkvertragsrecht ab dem 01.01.2018

Seminarbeschreibung

Lange wurde um ein Bauvertragsrecht im BGB gerungen. Jetzt ist es beschlossene Sache und alle Auftragnehmer und Auftraggeber schließen ab dem 01.01.2018 zwingend Ihre Verträge auf dieser Grundlage ab.

Dabei gilt das neue Gesetz nicht nur für Bauverträge, sondern auch für Architekten- und Ingenieurverträge.

Das Seminar soll alle am Bau Beteiligten rechtzeitig vor dem 01.01.2018 mit den Auswirkungen des Gesetzes vertraut machen.


Seminarinhalte

Neben der Vorstellung des neuen Gesetzes und der Auswirkungen auf die Praxis werden im Seminar insbesondere folgende Fragen erörtert:

  • Für wen gilt das neue Bau- und Werkvertragsrecht und wie sind die Auswirkungen auf die Praxis und die Vertragsgestaltung?
  • Was bedeutet das einseitige Anordnungsrecht?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Verträgen mit Verbrauchern?
  • Was ist beim Architekten- und Ingenieurvertrag und beim Bauträgervertrag zu beachten?
  • Wie ist mit dem Widerrufsrecht umzugehen?
  • Ist die einstweilige Verfügung die Lösung für Nachtragsstreitigkeiten?
  • Kann man weiterhin einen VOB/B-Vertrag abschließen?


30. November 2017 – 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr
(AWI GmbH, Hohe Str. 16, 70174 Stuttgart)

Experte:

RA Jan Woelfert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht
maierwoelfert rechtsanwälte partnerschaft mbB

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus EU-Fachkursförderung beantragt

Zielgruppe:

Auftraggeber / Auftragnehmer von Bauverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen  sowie von Bauträgerverträgen

Anmeldung:

Das Seminar ist bereits ausgebucht. Zum neuen Bauvertragsrecht ist ein Folgeseminar für den 07. Februar 2018 geplant. Weitere Informationen.


Anerkennung durch die AKBW

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 7 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen anerkannt.

Sofern Sie Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg sind, geben Sie bei Ihrer Anmeldung bitte Ihre Mitgliedsnummer im Bemerkungsfeld an.

Ihr Ansprechpartner