Blockkurs Herbst: 21. November 2024 - Online
Blockkurs Frühjahr: 7. April 2025 - Präsenz
Die ordnungsgemäße Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien gewinnt eine immer größere Bedeutung. Als Immobilien-Verwalter führen Sie die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durch und sind im Auftrag der Eigentümer für die kaufmännische Verwaltung von Eigentumswohnungen, Mietwohnungen oder gewerblichen Immobilien verantwortlich.
Die Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen, die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, die Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Betreuung von Mietverhältnissen stellen nur einen Auszug der umfangreichen Aufgaben des Immobilienverwalters dar, die ohne umfangreiches und fachspezifisches Wissen nicht zu meistern sind.
Im Mittelpunkt der Fortbildung stehen vor allem die Inhalte des WEG sowie die, für die Tätigkeit des Immobilienverwalters relevante praktische Anwendung.
Die Fortbildung bereitet Sie auf die IHK Prüfung zum Zertifizierten Verwalter / zur Zertifizierten Verwalterin vor.
Für weitere Details zum Lehrgang klicken Sie bitte auf die Auswahl.
Der Kurs findet in enger Kooperation mit dem Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. (VDIV BW) statt. Dies unterstreicht die Qualität und besondere Praxisnähe der Fortbildung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein gemeinsames Zeugnis der AWI und des VDIV BW.
Wohnungseigentümer haben ab dem 1. Dezember 2022 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Die Kenntnisse müssen durch Prüfung bei der IHK nachgewiesen werden.
Die Themen, die Gegenstand der Prüfung zum Zertifizierten Verwalter / zur Zertifizierten Verwalterin sein können, reichen von Grundlagen der Immobilienwirtschaft (Grundkenntnisse) über rechtliche Grundlagen wie Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht bis hin zu kaufmännischen und technischen Grundlagen. Die Fortbildung der AWI bereitet Sie auf die Prüfung der IHK vor.
Wer muss die IHK-Prüfung ablegen?
Jeder Verwalter und jede Verwalterin, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut ist, wer also Eigentümerversammlungen leitet oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalterin oder Verwalter trifft muss die Prüfung ablegen.
Wer ist von der IHK-Prüfung ausgenommen?
Ausgenommen von der Prüfungspflicht sind Volljuristen, Immobilienkaufleute, Personen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt und Geprüfte Immobilienfachwirte (mit IHK-Abschluss). Diese sind zertifizierten Verwaltern gleichgestellt. Das bedeutet, dass durch ihre Bestellung zur Verwalterin oder zum Verwalter der Anspruch jedes Wohnungseigentümers und jeder Wohnungseigentümerin erfüllt wird. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die ausschließlich Leitungsfunktionen wahrnehmen, ohne konkret mit der WEG-Verwaltung befasst zu sein.
Die erfolgreiche Prüfung zum Zertifizierten Verwalter / zur Zertifizierten Verwalterin entbindet dabei nicht von der bereits bestehenden Weiterbildungsverpflichtung.
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vom 01.08.2018 sieht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler vor.
Durch die Fortbildung erfüllen Wohnimmobilienverwalter die Weiterbildungspflicht vollumfänglich für die Dauer von 3 Jahren (135 UE entsprechen 101,25 Zeitstunden).
Immobilienmakler erfüllen die Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 48 anrechenbaren Zeitstunden (entspricht 64 UE).
Zur Zielgruppe der Fortbildung zum/zur Geprüften Immobilien-Verwalter/in (AWI/VDIV BW) gehören Personen, die bereits eine Ausbildung in einem kaufmännischen oder technischen Beruf absolviert haben. Darauf aufbauend ist die berufliche Fortbildung für folgende Personengruppen notwendig und sinnvoll:
Als Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildung zum/zur Geprüften Immobilien-Verwalter/in (AWI/VDIV BW) gelten eine Berufsausbildung, die der Immobilienwirtschaft zugeordnet werden kann oder eine Tätigkeit in der Hausverwaltung bzw. Quereinsteiger.
Teilnehmer, die den Lehrgang erfolgreich belegt haben, können eine Prüfung ablegen, die zur Führung des Titels „Geprüfte/r Immobilien-Verwalter/in (AWI/VDIV BW)“ berechtigt. Diese Prüfung ist eine AWI Prüfung und hat nichts mit der IHK Prüfung zu tun. Diese Prüfung muss nicht gemacht werden.
Hier finden Sie die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV) > IHK Prüfung
Wir bieten den Lehrgang berufsbegleitend in verschiedenen Modellen an
Blockkurs Herbst 2024 - online
1. Block: 21.- 23. November 2024
2. Block: 28. – 30. November 2024
3. Block: 11. - 13. Dezember 2024
4. Block: 16. - 18. Januar 2025 5. Block: 30. Januar – 1. Februar 2025
Der Blockunterricht findet online von 08:30 - 17:00 Uhr statt.
Die optionale Abschlussprüfung findet in Präsenz (AWI GmbH, Hohe Straße 16, 70174 Stuttgart) statt. Termin: 11. und 12. Februar 2025.
Blockkurs Frühjahr 2025 - Präsenz
1. Block: 7. - 9. April 2025
2. Block: 28. - 30. April 2025
3. Block: 12. - 14. Mai 2025
4. Block: 2. - 4. Juni 2025 5. Block: 23. - 25. Juni 2025
Der Blockunterricht findet von 08:30 - 17:00 Uhr in den Räumen der AWI GmbH, Hohe Str. 16 in 70174 Stuttgart statt.
Das Dozententeam der Fortbildung zum/zur Geprüften Immobilien-Verwalter/in (AWI/VDIV BW) besteht aus Praktikern aus Verbänden, Wohnungsunternehmen und Unternehmen der Hausverwaltung und Fachanwälten.
Teilnehmer aus Mitgliedsunternehmen des vbw, des VDIV BW
und des VdW Bayern: 2.695,-- €
Nichtmitglieder: 2.895,-- €
Prüfungskosten AWI Prüfung: 150,-- €
Das Teilnahmeentgelt versteht sich inkl. digitaler Lehrgangsunterlagen (Skripte) und ist von der Umsatzsteuer befreit.
Sollten Sie die Unterlagen in gedruckter Form wünschen, erlauben wir uns einen Unkostenbeitrag in Höhe von 150,- € zu berechnen.
Als besonderen Service erhalten Sie kostenfrei ein aktuelles MietR, das Sie im Unterricht, der Prüfung (AWI) und im beruflichen Alltag unterstützt.
EU Fachkursförderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gewährt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus einen einkommensunabhängigen Zuschuss von 30% bzw. 70% für Fachkurse. Wer gefördert werden kann können Sie hier erfahren. Reichen Sie bitte keine Anträge vor der Kursbestätigung ein. Wir haben für diesen Fortbildungslehrgang die ESF Plus-Förderungen beantragt.
Bildungszeit
Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ermöglicht es, Bildungszeit für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung beim Arbeitgeber zu beantragen.
Beschäftigte in Baden-Württemberg, die länger als 12 Monate in einem Unternehmen sind, haben Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und die Bildungsmaßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.
Steuerliche Möglichkeiten
Ihre angefallenen Aufwendungen im Rahmen einer Fortbildung können Sie i.d.R. bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen (Werbungskosten).
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.
Wenn Sie sich für die Fortbildung anmelden möchten, so können Sie hier das entsprechende Anmeldeformular als PDF-Datei herunter laden.
Anmeldeschluss: Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn zu.
Sollten noch Lehrgangsplätze frei sein ist auch eine kurzfristige Anmeldung möglich. Fragen Sie einfach bei uns nach.