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Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)
und/oder Immobilienwirt/in (AWI)

Nächster Starttermin

Kombi Kurs: Herbst 2025 (Kurs 49)

Ziel

Immobilienfachwirten steht ein breites Spektrum von Karrieremöglichkeiten offen. Sei es in Wohnungsunternehmen, Immobilienabteilungen größerer Unternehmen, oder als selbständige Unternehmer.
Immobilienfachwirte sind Experten in allen Tätigkeitsfeldern der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Sie übernehmen regelmäßig verantwortungsvolle Aufgaben, bewerten immobilienwirtschaftliche Sachverhalte, bearbeiten systematisch komplexe Problemstellungen und managen immobilienwirtschaftliche Projekte alleine oder im Team.

Auf Basis der Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau (IHK) werden die Themen in dieser Fortbildung weiter vertieft. Die Fortbildung bereitet auf die externe, bundeseinheitliche IHK Prüfung vor und umfasst die 6 Handlungsbereiche des Rahmenlehrplans der IHK: Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft, Unternehmenssteuerung und Kontrolle, Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung, Immobilienbewirtschaftung, Bauprojektmanagement, Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit.

Die Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) und/oder Immobilienwirt/in (AWI) ist auf Mitarbeiter/innen von Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Maklerunternehmen, Bauträgergesellschaften sowie Banken und Versicherungen ausgerichtet, deren Haupttätigkeit im Bereich der Immobilie liegt. Aber auch Mitarbeiter/innen aus dem Groß- und Außenhandel und der Industrie werden verstärkt vor die Aufgabe gestellt, immobilienwirtschaftliche Probleme, etwa Standortfragen oder Renaturierungsfragen in der Industrie zu lösen.

Das Fortbildungskonzept ist stark auf das mittlere Management in den genannten Unternehmen ausgerichtet.

Der AWI-Abschluss zur/zum geprüften Immobilienwirt/in (AWI) ist ohne IHK-Zulassung möglich.

Für den IHK-Abschluss zur/zum gepürften Immobilienfachwirt/in (IHK) muss die IHK-Zulassung vorliegen.

Zur IHK-Prüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie 

  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in dem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.

Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Immobilienfachwirts aufweisen. 

Über den Antrag auf Zulassung zur IHK Prüfung entscheidet die IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen, Geschäftsstelle Nürtingen. Wir empfehlen daher dringend, den Antrag auf Zulassung zur IHK-Fortbildungsprüfung vor Kursbeginn zu stellen.

Die Inhalte des Fortbildungslehrganges basieren auf dem DIHK Rahmenstoffplan. Die Lehrgangsinhalte können Sie unserem Rahmenstoffplan entnehmen.

Am Ende des rund anderthalbjährigen Fortbildungslehrganges haben Sie die Möglichkeit, sich für eine oder zwei Prüfungen anzumelden und diese abzulegen:

Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI)
Bei der Prüfung handelt es sich um eine akademieinterne Prüfung. 
Die Prüfungsordnung finden Sie hier: Prüfungsordnung AWI.

Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK)
Die Industrie- und Handelskammer der Region Stuttgart hat bei ihrer Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen in der Geschäftsstelle Nürtingen einen Prüfungsausschuss zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) eingerichtet. Die Aufgaben zur schriftlichen Prüfung werden auf der Grundlage des DIHK Rahmenstoffplans von einem zentralen Prüfungsausschuss einheitlich für ganz Deutschland gestellt. Die mündliche Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der IHK, Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen in Nürtingen abgelegt. Dem Prüfungsausschuss gehören mehrere Mitglieder an, die auch als Dozenten der AWI bei der Fortbildung zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) tätig sind.

Die Prüfungsordnung zur IHK Prüfung finden Sie hier: Prüfungsordnung IHK.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch den Teilnehmer/in bei der IHK. Die Prüfungsgebühr wird von der IHK erhoben und wird mit der Einladung zur Prüfung fällig.

Weitere Informationen zur Prüfung "Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)" (Hilfsmittellisten, Strukturierung, Prüfungstermine, usw.) finden Sie auch bei der DIHK-Bildungs-GmbH.

Die Fortbildung erstreckt sich auf insgesamt 520 Unterrichtseinheiten (UE) und umfasst einen Zeitraum von rund einem oder anderthalb Jahren.

Wir bieten den Lehrgang berufsbegleitend in einer Kombi-Variante an:

Kombi Kurs (Laufzeit ca. 1 Jahr)

Nächster Start: Herbst 2024
Der Unterricht findet in einer Kombination aus Onlineunterricht und Präsenzveranstaltung statt.

Über die Lehrgangsdauer hinweg finden Webinare am Abend bzw. Samstagvormittag und Präsenzblöcke in Stuttgart statt.
Hinzu kommt abschließend die Prüfungsvorbereitung in Präsenz.

Die Präsenzblöcke finden circa einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag, 8:30-17:00 Uhr in Stuttgart statt. Die Prüfungsvorbereitung im September 2024 findet von Montag-Samstag in Stuttgart statt.
Der Online-Unterricht abends findet in der Regel dienstags und donnerstags von 17:30-20:45 Uhr statt. Samstags von 8:30-13:30 Uhr.


Professoren und Praktiker aus der Immobilienwirtschaft, sodass unmittelbar Praxiswissen in die Lehrveranstaltungen eingebracht werden kann. Der Erfolg der Fortbildung wird vor allem durch diese ideale Kombination von Theorie und Praxis gewährleistet.

Der Unterricht findet in Seminarform statt. Neben Vorträgen finden Gruppenarbeiten, Rollenspiele und Fallstudien statt.
Zur Unterstützung und Nacharbeit erhalten Teilnehmer/innen Literaturhinweise, unterrichtsbegleitende Unterlagen und einen kostenfreien Onlinezugang zur Immothek24, sodass die Teilnehmer weiterführende Skripte und E-trainings nutzen können. Hierfür ist ein Internetzugang erforderlich. 

Teilnehmer aus Mitgliedsunternehmen
des vbw und des VdW Bayern: 3.990,– Euro
Nichtmitglieder: 4.190,– Euro
IHK-Prüfungsgebühr (Angabe ohne Gewähr): 640,– Euro
AWI-Prüfungsgebühr: 250,– Euro

Das Teilnahmeentgelt versteht sich inkl. digitaler Lehrgangsunterlagen (Skripte) und ist von der Umsatzsteuer befreit.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtliche Prüfung abschließt (bspw. Fachwirt/in, Betriebswirt/in, Meister/in) finanziell zu unterstützen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss (40%) und aus einem zinsgünstigen Darlehen. 

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie hier oder bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt.

Bildungszeit
Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ermöglicht es, Bildungszeit für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung beim Arbeitgeber zu beantragen. 
Beschäftigte in Baden-Württemberg, die länger als 12 Monate in einem Unternehmen sind, haben Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und die Bildungsmaßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. 

Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.

Steuerliche Möglichkeiten
Ihre angefallenen Aufwendungen im Rahmen einer Fortbildung können Sie i.d.R. bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen (Werbungskosten).
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.

Wenn Sie sich für die Fortbildung anmelden möchten, können Sie hier das entsprechende Anmeldeformular als PDF-Datei herunter laden.

Die IHK-Zulassung müssen Sie selbstständig direkt bei der IHK (IHK Stuttgart oder die zuständige IHK Ihres Wohnorts) beantragen:

Hier geht es zum Zulassungsantrag der IHK Stuttgart
Hier finden Sie die Anleitung

Anmeldeschluss: Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn zu.

Ihr Ansprechpartner

Sonja Hekel
Berufspädagogin (B.A.), Betriebswirtin (IWW)
Bildungsreferentin
0711 16345-606