Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW)
Bautechnik und Architektur für Kaufleute
Nächster Starttermin
Präsenz-Blockkurs: 16. September 2024 (Kurs 42)
Online-Blockkurs: 20. Januar 2025 (Kurs 43)
Ziel
Kaufmännische Mitarbeiter in Wohnungsunternehmen, Verwalter und Immobilienmakler profitieren von bautechnischem Wissen im Gespräch mit Kunden, Handwerkern, Architekten und Bauträgern. Im beruflichen Alltag ist es darüber hinaus wichtig, Schäden an Immobilien beurteilen zu können, Arbeiten zu überwachen oder eine bautechnische Bewertung vornehmen zu können.
Zudem wirken Objektbetreuer häufig in der Zusammenarbeit mit technischen Mitarbeitern bei Instandsetzungen und Modernisierungen mit. Auch hierfür ist ein bautechnisches Verständnis von zentraler Bedeutung.
Die Fortbildung vermittelt daher bautechnische Sachverhalte und Probleme für Betriebswirte und Kaufleute. Teilnehmer erhalten umfassende Einblicke in die Bereiche der Planungsgrundlagen, der Bautechnik und der Haustechnik.
Der Kurs findet in enger Kooperation mit dem Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. (VDIV BW) statt. Dies unterstreicht die Qualität und besondere Praxisnähe der Fortbildung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein gemeinsames Zeugnis der AWI und des VDIV BW.
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vom 1.8.2018 sieht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler vor.
Durch die Fortbildung erfüllen Wohnimmobilienverwalter die Weiterbildungspflicht für die Dauer von drei Jahren vollumfänglich (120 UE entsprechen 90 Zeitstunden).
Immobilienmakler erwerben zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht 15 anrechenbare Zeitstunden (entspricht 20 UE).
Folgende Personenkreise kommen in besonderer Weise als Zielgruppe für die Fortbildung zum/zur Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) in Frage:
- Kaufmännische Mitarbeiter/innen in Wohnungsunternehmen
- Mitarbeiter/innen in Bauträger- und Maklerfirmen
- Hausverwalter/innen
- Beschäftige in der Bauwirtschaft
Eine Ausbildung im Bereich der Immobilienwirtschaft oder eine berufliche Tätigkeit im Immobilienbereich.
Den Rahmenstoffplan zur Fortbildung zum/zur Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) können Sie hier abrufen.
Teilnehmer, die den Lehrgang erfolgreich belegt haben, können eine Prüfung ablegen, die zur Führung des Titels „Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW)“ berechtigt.
Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie hier.
Der Unterrichtsstoff wird blockweise vermittelt (ganztägiger Unterricht):
Kurs 42 (AWI GmbH, Hohe Straße 16, 70174 Stuttgart):
1. Block: 16. - 18. September 2024
2. Block: 30. September. - 2. Oktober 2024
3. Block: 21. - 26. Oktober 2024
Der Präsenz-Unterricht findet während der Blockwochen jeweils von 08:30 Uhr bis 17:15 Uhr statt.
Kurs 43 (online):
1. Block: 20. - 22. Januar 2025
2. Block: 3. - 5. Februar 2025
3. Block: 24. Februar - 1. März 2025
Der Online-Unterricht findet während der Blockwochen voraussichtlich jeweils von 08:30 Uhr bis 17:15 Uhr statt.
Die Abschlussprüfung findet in Präsenz statt.
Zum Dozententeam der Fortbildung zum/zur Immobilien-Techniker/in (AWI/VDIV BW) gehören vor allem Professoren aus dem Hochschulbereich des Landes Baden-Württemberg, aber auch Lehrkräfte aus dem Berufsschulbereich und aus Verbänden der Wohnungs- und Bauwirtschaft. Weiterhin sind Praktiker aus Wohnungs- und Bauunternehmen sowie freie Architekten als Lehrkräfte tätig.
Teilnehmer aus Mitgliedsunternehmen des vbw, des VDIV BW und des VdW Bayern: 2.495,-- €
Nichtmitglieder: 2.695,-- €
Prüfungsgebühr: 150,-- €
Das Teilnahmeentgelt versteht sich inkl. digitaler Lehrgangsunterlagen (Skripte) und ist von der Umsatzsteuer befreit.
ESF Plus Fachkursförderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gewährt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Toursimus einen Zuschuss für Fachkurse. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen des Teilnehmers.
Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann eine Förderung erfolgen. Sie erhalten 30% bzw. – sofern Sie spätestens im Verlauf des Kurses zumindest das 55. Lebensjahr vollenden werden – 70% Ermäßigung auf das Teilnahmeentgelt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wir haben für diesen Fortbildungslehrgang die Förderung beantragt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bildungszeit
Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ermöglicht es, Bildungszeit für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung beim Arbeitgeber zu beantragen.
Beschäftigte in Baden-Württemberg, die länger als 12 Monate in einem Unternehmen sind, haben Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und die Bildungsmaßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.
Steuerliche Möglichkeiten
Ihre angefallenen Aufwendungen im Rahmen einer Fortbildung können Sie i.d.R. bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen (Werbungskosten).
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.