Handlungsempfehlungen für Wohnungseigentumsverwalter bzgl. Eintragungsobliegenheiten im Grundbuch von Wohnungseigentümergemeinschaften
Online-Seminar
Seminarbeschreibung
Das zweistündige Online-Seminar bietet praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Wohnungseigentumsverwalter bzgl. Eintragungsobliegenheiten im Grundbuch von Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Eintragungsobliegenheit gilt nicht nur für sämtliche nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts (= ab dem 01. Dezember 2020) gefasste Beschlüsse und Vereinbarungen, sondern auch für bestimmte Komplexe aus der Vergangenheit, wie sich aus der Übergangsregel des § 48 WEG ergibt. Hierfür gilt eine Nachtragspflicht bis zum 31. Dezember 2025, wenn diese weiterhin für die Eigentümergemeinschaft verbindlich bleiben sollen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist hierüber beizeiten zu informieren und die (ordentliche) Wohnungseigentümerversammlung 2025 entsprechend vorzubereiten, sodass rechtzeitig Beschlüsse zum weiteren Vorgehen gefasst werden können.
Seminarinhalte
- Handlungsempfehlung zum planvollen Vorgehen, insbesondere zur Vorbereitung der (ordentlichen) Wohnungseigentümerversammlung 2025
- Erläuterung Nachtragsobliegenheit von Rechtsnachfolgerklauseln für Verbindlichkeiten des veräußernden Eigentümers gegenüber der WEG
- Notwendigkeit der Überprüfung einzutragender Veräußerungsbeschränkungen (in der Regel Verwalterzustimmung)
- Praktische Hilfestellung zum Auffinden nachtragsbedürftiger Beschlüsse anhand einer Checkliste
- Möglichkeiten des Verwalters zur Geltendmachung einer Sondervergütung auf Grund des Mehraufwands bzgl. der Prüfung der Eintragungsobliegenheiten
- Aufzeigen Konsequenzen der Fristversäumnis
- und weitere Klärung von Einzelfällen
25.03.2025 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Online - Seminar
Experte: |
RA Thomas Brandt
|
Teilnahmeentgelt: (umsatzsteuerbefreit) |
230,– Euro für Mitglieder des vbw 280,– Euro für Nichtmitglieder inkl. Unterlagen |
Zielgruppe: |
MitarbeiterInnen in Wohnungsunternehmen, |
Anmeldung: |
Bitte bis zum 21. März 2025 |