Zum Hauptinhalt springen

Schönheitsreparaturklauseln und Kleinreparatur

 

 

Seminarinhalte

Dieses Webinar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:

1. Schönheitsreparaturklausel rechtswirksam formulieren

  • Klausel „Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter
  • Dreiseitiger Vertrag: Wenn der Nachmieter mit dem Vormieter vereinbart...
  • Wenn der Mieter während des Mietverhältnisses vom Vermieter Renovierung verlangt.
  • BGH – Urteile für Wohnraum: Übertragung auf Gewerbe?!

 2. Schönheitsreparaturen oder Schadensersatz?

  • Abreißen von Tapeten und Auftragen von Flüssigraufaser
  • Wenn der Mieter transparent geölte Altbautüren weiß (über-) streicht

3. Kleinreparaturklausel rechtswirksam formulieren:

  • Klause „Die Kleinreparatur trägt der Mieter“
  • Kostenbeteiligung des Mieters: Netto ist nicht gleich brutto
  • Was kann verlangt werden: Kostenbeteiligung im Einzelfall und Jahresbezogen
  • Wenn die Handwerkerrechnung über der Kleinreparaturgrenze liegt

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den TeilnehmerInnen live zu diskutieren.

 

 

 

15. Mai 2025 – 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Online-Seminar

Experte:

RA Mario Viehweger
Kanzlei Hirsch, Thiem & Collegen, Dresden/München,
betreut seit vielen Jahren mittelständische Wohnungsunternehmen in allen mietrechtlichen Fragestellungen. Daneben ist er regelmäßig Referent zu verschiedenen mietrechtlichen Themen für die Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft, Verbänden und Kammern tätig.

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

180,– Euro für Mitglieder des vbw
230,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Unterlagen

Zielgruppe:

Geschäftsführer(innen) und Mitarbeiter(innen) von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände sowie interessierte Eigentümer und Vermieter

Anmeldung:

Bitte bis zum 09. Mai 2025
Hier anmelden

Ihr Ansprechpartner