Schäden an der Mietsache: Schadensersatz & Abzug Neu für Alt
Seminarinhalte
Häufig führen Schäden an der Mietsache zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Anders als der Vermieter, meint der Mieter häufig, es handele sich um normale Gebrauchsspuren. Bei wirksamer Vereinbarung einer Schönheitsreparaturklausel träfe den Mieter die Pflicht zur Beseitigung. Unterlässt er dies, kann sich der Vermieter auf den Schadensersatzanspruch statt der Leistung stützen. Voraussetzung ist allerdings eine (nachweisbare) Fristsetzung gegenüber dem Mieter zur Nachholung der geschuldeten Arbeiten. Handelt es sich nicht um normale Gebrauchsspuren, also um Schäden, kann sich der Vermieter auf einen Schadensersatzanspruch wegen Nebenpflichtverletzung berufen und die Schäden beseitigen, ohne dem Mieter zuvor eine Frist zur Behebung gesetzt zu haben.
Mit der Webinarveranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Update zu den möglichen Schadensersatzansprüchen des Vermieters.
Bevor ein teurer Rechtsstreit auf den Weg gebracht wird, muss sich der Vermieter genaue Kenntnisse über die wirtschaftlichen Prozessrisiken verschaffen. Gerade nach lang andauernden Mietverhältnissen erweisen sich dem Grunde nach berechtigte Schadensersatzansprüche als wirtschaftlich wertlos, da der Abzug Neu für Alt in der Regel zu einer nahezu vollständigen Entwertung dieser Ansprüche führt.
Dieses Webinar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:
1. Schadensersatz statt der Leistung wg. unterlassener Schönheitsreparaturen
2. Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung bei Beschädigung der Mietsache
3. Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: In Welchem Fall trotzdem Was vom Mieter verlangt werden kann.
4. Schadensersatz und Abzug Neu für Alt
Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den TeilnehmerInnen live zu diskutieren.
4. Juni 2025 – 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Online-Seminar
Experte: |
RA Mario Viehweger |
Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
180,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
Geschäftsführer(innen) und Mitarbeiter(innen) von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände sowie interessierte Eigentümer und Vermieter
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Anmeldung: |
Bitte bis zum 28. Mai 2025 |