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* Gefahrstoffverordnung 2024 & Asbest: Neue Pflichten für die Wohnungswirtschaft

Seminarbeschreibung

Die neue Gefahrstoffverordnung ist am 05.12.2024 in Kraft getreten. Das Thema Asbest und die neue Gefahrstoffverordnung trifft die Wohnungswirtschaft aus verschiedenen Perspektiven. Asbest wurde in Bauteilen und Bauprodukten in vielfältiger Weise verbaut und ist dort bis heute anzutreffen. Besonders relevant ist dies für Arbeiten an belasteten Bauteilen, die zu einer erhöhten Faserexposition führen.

Ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer sind zwar vom Tisch. Aber es muss zukünftig sehr genau hingeschaut werden, welche Tätigkeiten an welchen Bauteilen durchgeführt werden und ob hierfür Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und ggf. für Mieter notwendig sind. Der Umgang mit potenziellen Asbestgefahren sowie der Umgang mit festgestellten "neuen" Asbestbefunden z. B. in Putzen, Klebern und Spachtelmassen muss erlernt werden.

Die Gefahrstoffverordnung beinhaltet neue Informationspflichten des Auftraggebers / Eigentümers sowie eine anlassbezogene Erkundung durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen.

Die neue Gefahrstoffverordnung erfordert eine Schadstofferkundung für Gebäude und Wohnungen, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, um Asbestverdacht und andere Schadstoffe auszuschließen. Für die Gefährdungsbeurteilung muss vor der Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen durch Handwerksbetriebe mit dem Auftraggebenden geklärt werden, ob Asbest oder andere Schadstoffe vorhanden oder zu erwarten sind.

Die Wohnungswirtschaft ist z.B. verantwortlich:

  • als Arbeitgeber, wenn Beschäftigte des Wohnungsunternehmens an asbesthaltigen, bzw. potenziell asbesthaltigen Bauteilen Arbeiten durchführen, die zu einer Exposition von Asbest führen können
  • bei Tochterunternehmen von Wohnungsunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, die das Thema Asbest tangieren
  • als Veranlasser von handwerklichen Tätigkeiten, wenn das Wohnungsunternehmen Arbeiten in Auftrag gibt (Informationspflichten),
  • als Informationsgeber, wenn Mieter Arbeiten in Auftrag geben oder selbst vornehmen

Seminarinhalte

  • Die neue Gefahrstoffverordnung
  • Typische Gebäudeschadstoffe
    • Asbest
    • Radon
    • Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
    • Polychlorierte Biphenyle (PCB)
    • Dämmung Künstliche Mineralfaser (KMF, Glaswolle und Steinwolle)
    • Dämmung Polystyrol / Styropor, Hexabromcyclododecan (HBCD)
    • Schwermetalle
  • Besonderheiten bei Ausschreibungen für Schadstoffsanierung 

1. Juli 2025 – 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Online - Seminar

Experte:

Simon Staske
Sachverständiger für Gebäudeschadstoffe      Geschäftsbereichleiter grieseler GmbH, Dortmund

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

310,– Euro für Mitglieder des vbw
360,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Unterlagen

Zielgruppe:

Leiter/innen aus dem Bereich Technik, Leiter/innen aus der Immobilienverwaltung, Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Technik, Hausmeister, Objektbetreuer, Immobilienmakler

Anmeldung:

 Bitte bis zum 25. Juni 2025

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Ihr Ansprechpartner

Anne Borchert
Bachelor of Arts
Bildungsreferentin
0711 16345-602