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Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kundenanlage – Was bedeutet das für die dezentrale (Mieterstrom-) Versorgung in Mehrfamilienhäusern, Quartieren und Gewerbeobjekten?

Seminarbeschreibung

Bislang konnten viele Gebäudeeigentümer ihre Mieter (selbst oder mittels eines Dienstleisters) mit dezentral erzeugtem Strom versorgen, ohne besonderen Regulierungspflichten zu unterfallen. Es fielen beispielsweise weder Netzentgelte noch Umlagen an. Denn die Strominfrastruktur im Gebäude bzw. auf der Liegenschaft konnte als „Kundenanlage“ (§ 3 Nr. 24a EnWG) eingestuft werden und war als solche von der für Netze geltenden Regulierung befreit. Aktuelle Rechtsprechung stellt die bisherige Rechtslage nun in Frage: Auf die Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs (BGH) hat der europäische Gerichtshof (EuGH) am 28.11.2024 entschieden, dass die Ausnahme von der Regulierung für „Kundenanlagen“ nach deutscher Rechtslage europarechtswidrig ist. Folgerichtig hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur „Kundenanlage“ mit Beschluss vom 13.05.2025 aufgegeben. Zukünftig ist laut BGH darauf abzustellen, ob die Infrastruktur nach EU-Recht als Verteilernetz einzustufen ist. Nur, wenn das nicht der Fall ist, kann eine „Kundenanlage“ angenommen werden. Im Kern sagt der BGH: Wenn die Leitungen dazu dienen, Dritte mit Strom zu versorgen, dann führt das wohl (zukünftig) dazu, dass ein Energieversorgungsnetz vorliegt. Damit wird der Anwendungsbereich der „Kundenanlage“ und damit der nicht-regulierte Raum wesentlich eingeschränkt.

Von dieser Entwicklung sind sowohl bestehende Mehrfamilienhäuser und Quartiere als auch neue Projekte zur dezentralen Versorgung von Mehrfamilienhäusern und Quartieren betroffen. Die Umsetzung von Netzbetreiberpflichten (beispielsweise die Erhebung und Weitergabe von Netzumlagen) kann die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte gefährden.

Welche Maßstäbe der BGH nunmehr für die Einstufung als „Kundenanlage“ anlegt, welche (Rechts-) Fragen weiterhin offen sind und wie Gebäudeeigentümer, Anlagenbetreiber und Projektierer reagieren müssen und können, besprechen wir in unserem Webinar am 01.07.2025.  

 

1. Juli 2025 – 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Online-Seminar

Referentin:

RAin Nina Wipfler und RA Dr. Christian Gemmer
Rechtsanwälte Becker Büttner Held

Teilnahmeentgelt: 
(umsatzsteuerberfreit)

180,– Euro für Mitglieder des vbw
230,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Unterlagen

Zielgruppe:

 

Anmeldung:

Bitte bis zum 27. Juni 2025

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Ihr Ansprechpartner

Neslihan Conger
Bachelor of Arts
Bildungsreferentin
0711 16345-601