Begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Betriebskosten- und Hausgeldabrechnung
Online-Seminar
Seminarbeschreibung
Die Finanzverwaltung hat in Bezug auf die Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen regelmäßig eine restriktive Haltung gehabt. Diese restriktive Haltung wurde in zahlreichen Gerichtsentscheidungen aufgeweicht.
Im BMF-Schreiben vom 9.11.2016 hat sich die Finanzverwaltung der Auffassung der Gerichte angeschlossen. Damit sind jetzt weitere Positionen in der Betriebskostenabrechnung (z. B. die Legionellenprüfung) nach § 35a EStG begünstigt.
Im Seminar wird die Regelung des § 35a EStG im Allgemeinen dargestellt und auch auf neuere Urteile, die seit 2016 ergangen sind, eingegangen.
Seminarinhalte
- Begünstigung nach § 35a EStG
- Begriffsbestimmungen
- Unterscheidung haushaltsnahe Dienstleistungen (hDL), Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (hB), Handwerkerleistungen (HW)
- Umfang der Begünstigung
- Formale Voraussetzungen
- Pflicht zur Bescheinigung und Haftung des Vermieters bzw. des WEG-Verwalters
- Zeitliche Berücksichtigung der Begünstigten Aufwendungen in der Steuererklärung des Mieters bzw. WEG-Eigentümers
- Abrechnungsbeispiel
26. November 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Online-Seminar
Experte: |
Fritz Schmidt StB |
Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
170,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
MitarbeiterInnen in der Betriebskostenabrechnung oder in der WEG-Verwaltung |
Anmeldung: |
Bitte bis zum 19. November 2024 |