Schönheitsreparaturklauseln und Kleinreparatur
Seminarinhalte
Dieses Webinar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:
1. Schönheitsreparaturklausel rechtswirksam formulieren
- Klausel „Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter
- Dreiseitiger Vertrag: Wenn der Nachmieter mit dem Vormieter vereinbart...
- Wenn der Mieter während des Mietverhältnisses vom Vermieter Renovierung verlangt.
- BGH – Urteile für Wohnraum: Übertragung auf Gewerbe?!
2. Schönheitsreparaturen oder Schadensersatz?
- Abreißen von Tapeten und Auftragen von Flüssigraufaser
- Wenn der Mieter transparent geölte Altbautüren weiß (über-) streicht
3. Kleinreparaturklausel rechtswirksam formulieren:
- Klause „Die Kleinreparatur trägt der Mieter“
- Kostenbeteiligung des Mieters: Netto ist nicht gleich brutto
- Was kann verlangt werden: Kostenbeteiligung im Einzelfall und Jahresbezogen
- Wenn die Handwerkerrechnung über der Kleinreparaturgrenze liegt
Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den TeilnehmerInnen live zu diskutieren.
16. April 2024 – 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Online-Seminar
Experte: |
RA Mario Viehweger |
Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
160,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
Geschäftsführer(innen) und Mitarbeiter(innen) von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände sowie interessierte Eigentümer und Vermieter
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Anmeldung: |
Bitte bis zum 09. April 2024 |