Inanspruchnahme von Fördermitteln und mietrechtliche Folgen
Seminarbeschreibung
Die im Jahr 2022 teilweise eingestellte BEG-Förderung soll im Jahr 2023 neu strukturiert und mit der Zeilsetzung vor allem der Förderung der Sanierung von Bestandsbauten wieder umfassend aufgenommen werden. Die Inanspruchnahme zinsverbilligter Kredite oder staatlicher Zuschüsse für bauliche Maßnahmen ist für den Vermieter attraktiv führt aber zu mietrechtlichen Konsequenzen im Rahmen der Mieterhöhung nach § 559ff BGB sowie insbesondere bei späteren Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das Seminar erläutert im Überblick die neue Fördersystematik sowie die sich für Mieterhöhungen in der Folge ergebenden Beschränkungen einschließlich dazu ergangener Rechtsprechung.
Seminarinhalte
- Fördermittel für Wohngebäude, Nichtwohngebäude - bestehende Programme für Einzelmaßnahmen und Paketmaßnahmen (noch in Überarbeitung)
- Berücksichtigung bei Mieterhöhungen nach § 559 ff BGB - Berechnung bei Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten
- Berücksichtigungen bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 5 BGB - Berechnung der gekürzten ortsüblichen Vergleichsmiete bei Zinsverbilligung und Zuschuss, Dauer der Anrechnung, Folgen bei Veräußerung des Mietobjektes, Formalien der Mieterhöhungserklärung
10. April 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Online Seminar
Expertin: |
RAin Beate Heilmann |
Teilnahmeentgelt:
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210,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
Bestandsleiter, Verwalter, Mitarbeiter Modernisierungsabrechnung/Mieterhöhung |
Anmeldung: |
Bitte bis zum 3. April 2024 |