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Inanspruchnahme von Fördermitteln und mietrechtliche Folgen

Seminarbeschreibung 

Die im Jahr 2022 teilweise eingestellte BEG-Förderung soll im Jahr 2023 neu strukturiert und mit der Zeilsetzung vor allem der Förderung der Sanierung von Bestandsbauten wieder umfassend aufgenommen werden. Die Inanspruchnahme zinsverbilligter Kredite oder staatlicher Zuschüsse für bauliche Maßnahmen ist für den Vermieter attraktiv führt aber zu mietrechtlichen Konsequenzen im Rahmen der Mieterhöhung nach § 559ff BGB sowie insbesondere bei späteren Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das Seminar erläutert im Überblick die neue Fördersystematik sowie die sich für Mieterhöhungen in der Folge ergebenden Beschränkungen einschließlich dazu ergangener Rechtsprechung.


 


Seminarinhalte

  • Fördermittel für Wohngebäude, Nichtwohngebäude - bestehende Programme für Einzelmaßnahmen und Paketmaßnahmen (noch in Überarbeitung)
  • Berücksichtigung bei Mieterhöhungen nach § 559 ff BGB - Berechnung bei Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten
  • Berücksichtigungen bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 5 BGB - Berechnung der gekürzten ortsüblichen Vergleichsmiete bei Zinsverbilligung und Zuschuss, Dauer der Anrechnung, Folgen bei Veräußerung des Mietobjektes, Formalien der Mieterhöhungserklärung

 

10. April 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Online Seminar 

Expertin:

RAin Beate Heilmann
Heilmann Geyer Kühnlein, Rechtsanwälte

Teilnahmeentgelt: 

  

210,– Euro für Mitglieder des vbw
260,– Euro für Nichtmitglieder
inkl Unterlagen

Zielgruppe:

Bestandsleiter, Verwalter, Mitarbeiter Modernisierungsabrechnung/Mieterhöhung

Anmeldung:

Bitte bis zum 3. April 2024

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Ihr Ansprechpartner

Sonja Hekel
Berufspädagogin (B.A.), Betriebswirtin (IWW)
Bildungsreferentin
0711 16345-606