Nach der WEG-Novelle auch neue WEG-Beschlüsse?
Online-Seminar
Seminarbeschreibung
Im Online-Seminar wird eingehend erörtert, in welchen Fällen angesichts der WEG-Novelle neue WEG-Beschlüsse notwendig sind, damit Immobilienverwalter rechtssicher handeln. Außerdem besteht Raum Ihre Fragen und Praxisbeispiele zu Beschlussfassungen zu diskutieren.
Die WEG-Novelle hat auch die Beschlusskompetenzen und die möglichen Beschlussthemen geändert. Das betrifft insbesondere die Komplexe Abrechnung und Wirtschaftsplan, wo es nur noch eine sogenannte „kupierte“ Beschlusskompetenz über die Abrechnungsspitzen (Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse) gibt. Das gleiche gilt für die Wirtschaftspläne, wo nur noch über Vorschüsse beschlossen werden kann. Das Rechenwerk und die Darstellung des Gemeinschaftsvermögens ist aus der Beschlusskompetenz herausgefallen. Viele Verwalter lassen dennoch „über die Jahresabrechnung …“ beschließen, was bei vielen Gerichten auf Anfechtung zur Nichtigkeit, mindestens aber Teilnichtigkeit und den damit verbundenen Kosten führt.
Bei den baulichen Veränderungen hat sich der Umfang der möglichen Mehrheits-Beschlussfassung auf bauliche Veränderungen ausgedehnt; hier gibt es aber bei der Kostenverteilung gem. § 21 ein Korrektiv, was ebenfalls bei den Beschlussfassungen zu berücksichtigen ist, um nicht die Anfechtbarkeit und die damit verbundenen Kosten zu riskieren.
Weitere Änderungen ergeben sich bei der Beschlussfassung über den Verwaltungsbeirat, bei der Beschlussfähigkeit und weiteren Einzelfällen.
7. November 2024 – 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Online - Seminar
Experte: |
RA Thomas Brandt
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Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
290,– Euro für Mitglieder des vbw 340,– Euro für Nichtmitglieder inkl. Unterlagen |
Zielgruppe: |
MitarbeiterInnen in Wohnungsunternehmen, |
Anmeldung: |
Bitte bis zum 31. Oktober 2024 |