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Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Online-Seminar

Seminarbeschreibung

Mit Inkrafttreten der EU Taxonomie steigen die Informationspflichten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten. Banken verlangen heute schon Informationen zum CO2-Verbrauch der Wohnungsbestände. Darüber hinaus wird es auch direkte Pflichten zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts geben.

Bisher sind nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Der Entwurf der CSR-Richtlinie sieht nun auch eine Verpflichtung für alle großen Unternehmen bzw. alle Unternehmen, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag wie große Unternehmen zu bilanzieren haben, vor. Ort der Berichterstattung soll zwingend der Lagebericht sein. Des Weiteren ist eine verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen. Die neuen Regelungen sollen erstmalig zum 01.01.2025 Anwendung finden.

Das Seminar geht auf die wesentlichen Anforderungen eines Nachhaltigkeitsberichts ein und zeigt beispielhaft, wie man sich auf das Thema vorbereiten kann.

19. Mai 2022 – 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Online-Seminar

Experte:

Christian Gebhardt
Wirtschaftsprüfer beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-
und Immobilienunternehmen e.V.

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

180,– Euro für Mitglieder des vbw
210,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Unterlagen

Zielgruppe:

Nachhaltigkeitsbeauftragte, Leiter Rechnungswesen, Leiter Finanzierung, Vorstände und GF kleinerer Wohnungsunternehmen

Anmeldung:

Bitte bis zum 11. Mai 2022

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