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Schönheitsreparaturen:
Was müssen Vermieter heute alles beachten?

Online Seminar

Seminarbeschreibung 

Immer häufiger weigern sich Mieter, Schönheitsreparaturen durchzuführen.  In den vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof Mietverträge verstärkt unter die Lupe genommen und viele in den Vertragsformularen der Wohnungsunternehmen enthaltenen Klauseln für unwirksam erklärt. Welche Möglichkeiten hat ein Vermieter heute noch, seine Ansprüche durchzusetzen? Haben Mieter bei unwirksamen Klauseln Rückforderungsansprüche gegen den Vermieter für die in der Vergangenheit ausgeführten Schönheitsreparaturen? Und welche Möglichkeiten stehen einem Vermieter zur Verfügung, es zu verhindern, selbst regelmäßig Schönheitsreparaturen durchführen zu müssen?

In dieser Veranstaltung lernen Sie praxisnah anhand von Fallbeispielen die aktuelle Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen kennen. Überprüfen Sie anhand der Tipps im Seminar Ihre Mietverträge, um unnötige Gerichtsprozesse zu vermeiden und berechtigte Ansprüche gegen die Mieter durchsetzen zu können.


Seminarinhalte

Inhaltliche Schwerpunkte des Seminars sind folgende Themen:

  • Inhalt, Art und Umfang von Schönheitsreparaturen
  • Vertragliche Übertragung auf den Mieter: Was ist heute noch wirksam?
  • Wann ist eine Wohnung als renoviert anzusehen?
  • Wann liegt ein angemessener Ausgleich bei unrenovierten Wohnungen vor?
  • Bedeutung und Rechtsfolgen von starren Fristen, Ausführungsartklauseln u.a.m.
  • Abgeltungsklauseln bei Schönheitsreparaturen: Noch wirksam?
  • Bereicherungsansprüche des Mieters und Verjährung
  • Helfen dem Vermieter Freizeichnungsklauseln?
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen


17. Mai 2022 – 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Online-Seminar

Experte:

RA Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Unterlagen

Zielgruppe:

Vorstände und Geschäftsführer/innen von Wohnungsunternehmen, MitarbeiterInnen aus den Bereichen Bestandsbewirtschaftung und Vermietung

Anmeldung:

Bitte bis zum 10. Mai 2022

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