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Was ist in Bezug auf Bildrechte zu beachten?

Online-Seminar

Seminarbeschreibung

Wohnungsunternehmen, die einen Internetauftritt oder auch eine Mieterzeitschrift haben oder Anzeigen mit Bildern inserieren, haben sich automatisch mit dem Thema der Bildrechte auseinanderzusetzen. Gerade im Internet sind bei falschem Umgang mit den Bildrechten Abmahnungen möglich.

Jedes Bild berührt immer mindestens drei Rechtskreise, die es zu beachten gilt:

  1. Die Rechte desjenigen, der ein Bild anfertigt (da insbesondere das Urheberrecht),
  2. die Rechte derjenigen die abgebildet werden oder die ein Recht am abgebildeten Motiv haben (vor allem Persönlichkeitsrecht und Datenschutz),
  3. die eigenen Rechte oder die Dritter, die bei einer Verbreitung oder anderweitigen Verwertung zu bedenken sind (insbesondere „Lizenz-“ und Verwertungsrechte).

Diese Rechte und ihre Schranken sind bei Bildern meist nicht deckungsgleich. Daher ist eine Kenntnis der Problem- und Rechtslage schon bei Anfertigung eigener Aufnahmen oder die Nutzung von Fotos Dritter, gerade von „Stockbildern“ im Internet, sowohl in der werblichen Nutzung, als auch der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im engeren Sinn erforderlich.

Über die genannten Rechtskreise wird Herr Mönikes in diesem Seminar einen kurzen Überblick geben.


16. März 2022 - 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Online-Seminar

Referent:

RA Jan Mönikes
Anwalt mit dem Schwerpunkt Medienrecht und Justiziar des Bundesverbands deutscher Kommunikatoren (BdKom)

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

100,– Euro für Mitglieder des vbw
130,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Unterlagen

Zielgruppe:

Mitarbeiter/-innen von Wohnungsunternehmen

Anmeldung:

Bitte bis zum 9. März 2022.

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