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Update: Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Aktuelle Rechtslage im Wohnraum und bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen

Seminarbeschreibung 

Die Erheblichkeit des zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs berechtigenden Mietrückstands ist im Grunde genommen ein „alter Hut“; zwei Monatsmieten „drüber“ und der Fall ist gelaufen. Wie verhält sich aber die Rechtslage, wenn der Mieter nur mit Teilbeträgen in Rückstand gerät? Wann ist ein Mietrückstand so erheblich, dass dies eine fristlose Kündigung begründet? Was ist, wenn der Mieter Mietrückstände teilweise ausgleicht?

Der Streit um die Kündigungsberechtigung des Vermieters bei teilweisen Zahlungsrückständen wurde nun durch den Bundesgerichtshof entschieden

  • Erkennen - was das Gesetz regelt
  • Wissen - wie die Gerichte entscheiden
  • – praxisgerecht Handeln –

In diesem Webinar erhalten Vermieter und Verpächter ein Update zur aktuellen Rechtslage bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzug aus erster Hand.  

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den weiteren Teilnehmer*innen live zu diskutieren.


Seminarinhalte

  • BGH, Urteil v. 08.12.2021: Wann ist ein Zahlungsrückstand erheblich?
  • Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug:
    Aktuelle Rechtslage im Wohnraum- und bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
  •  „Heilungsvorschriften“ bei Mietzahlungen nach Kündigung richtig anwenden
  • Praxis: Anforderungen an die „hilfsweise“ ordentliche Kündigung

JETZT ist Information alles:
um unnötige Prozesse zu vermeiden und einen Räumungsanspruch erfolgreich durchzusetzen


11. März 2022 – 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Online-Seminar

Experte:

RA Mario Viehweger
Kanzlei Hirsch, Thiem & Collegen, Dresden/München,
betreut seit vielen Jahren mittelständische Wohnungsunternehmen in allen mietrechtlichen Fragestellungen. Daneben ist er regelmäßig Referent zu verschiedenen mietrechtlichen Themen für die Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft, Verbänden und Kammern tätig.

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

170,– Euro für Mitglieder des vbw
200,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Unterlagen

Zielgruppe:

Geschäftsführer(innen) und Mitarbeiter(innen) von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände sowie interessierte Eigentümer und Vermieter.

Anmeldung:

Bitte bis zum 3. März 2022

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