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Modernisierung - von der Modernisierungsankündigung bis zur Abrechnung

Seminarinhalte

  • Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
    • Begriff Modernisierung
    • Maßnahmekatalog nach §§ 555b BGB, insbesondere:
      • "energetische Modernisierung"
      • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen
      • Abgrenzung Modernisierung und Instandhaltung
  • Ankündigung
    •  als Voraussetzung für Duldungspflicht
    •  Form / formale Anforderungen
    •  Frist
    • Notwendiger Inhalt der Ankündigung nach § 555c BGB / Besonderheiten bei späterer Anwendung des § 559c BGB
    • Beachtung der Vorgaben des § 559d BGB und § 6 WiStG
    • Mitteilungspflichten des Mieters bei Härtegründen
    • Ankündigung und Duldung bei Gewerberaumvermietung
  • Rechte des Mieters bei Durchführung der Maßnahme
    • Mietminderung § 536 BGB
    • Aufwendungsersatzansprüche
  • Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung
    Mieterhöhung nach § 559 BGB
    • Kappungsgrenze, Fristläufe
    • Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
    • § 559 BGB, Härtegrund des Mieters
    • Mieterhöhung nach § 559c BGB - Vorteile / Nachteile
    • Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
    • Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB?
    • Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB
  • Modernisierungsvereinbarungen
    • Zulässigkeit bei Wohnraum, §555f BGB
    • Vorgehen im Hinblick auf § 559d BGB / § 6 WiStG
  • Contracting
    • Voraussetzungen der Umstellung nach neuem Recht, § 556c BGB
    • Form, Frist und Inhalt der Ankündigung
    • Folgen bei fehlerhafter oder unterbliebener Ankündigung
      - Kürzungsrecht des Mieters
      - "Nachholung durch Vermieter
  • "Mietpreisbremse" - Ausnahmen bei vorangegangener Modernisierung
    • zulässige Überschreitung der "Neuvermietungsmiete" bei zuvor durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
    • Berechnung der zulässigen neuen Miete nach § 556e BGB


6. April 2022 – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Online-Seminar
 

Expertin:

RAin Beate Heilmann
Heilmann Geyer Kühnlein, Rechtsanwälte

Teilnahmeentgelt:
(Umsatzsteuerbefreit) 

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Unterlagen
Zuschuss von 25% oder 50% aus
EU-Fachkursförderung beantragt

Zielgruppe:

MitarbeiterInnen aus Wohnungsunternehmen

Anmeldung:

Bitte bis zum 30. März 2022

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