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Rechtssichere Umlage von Betriebskosten Online Seminar

AWI-Klassiker

Seminarbeschreibung 

Die Betriebskosten sind ein maßgeblicher Faktor für eine rentable Gebäudebewirtschaftung. Betriebskostenabrechnungen führen insbesondere bei der Wohnraummiete sehr häufig zu Streitigkeiten mit den Mietern. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Gerichte an die formelle und materielle Korrektheit der Abrechnung.

Sie erfahren in diesem jährlichen Seminar u.a., welche Betriebskostenarten wirksam auf den Wohnraummieter umgelegt werden können, worauf Sie bereits bei der Vertragsgestaltung achten müssen und was im Zusammenhang mit der Erstellung einer Abrechnung und deren Zugang beim Mieter zu beachten ist.

Bei der Abwälzung von Betriebskosten auf den Mieter hat der Vermieter ständig den im Gesetz normierten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu beachten. Ausführlich besprochen werden insbesondere auch die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Betriebskostenproblematik der letzten 12 Monate.


Seminarinhalte 

  • Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Betriebskostenproblematik
  • Vorbehaltloser Ausgleich des Saldos einer Abrechnung und Schuldanerkenntnis
  • Abrechnungszeitraum und Ausschlussfrist – auch bei der Gewerberaummiete
  •  Abgrenzung von formalen zu materiellen Fehlern der Abrechnung Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und Transparenzgebot
  • Mietvertragliche Erfordernisse für die Umlage von Betriebskosten
  • Gesetzliche Grundlagen und Inhalte der Betriebskostenverordnung



23. März 2021 – 09:30 Uhr bis 16:15 Uhr
Online Seminar

Experte:

Prof. Dr. rer. pol. Michaela Hellerforth
Professur an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen, Autorin zahlreicher Fachbücher

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und  Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus
EU-Fachkursförderung beantragt.

Zielgruppe:

Abteilungsleiter, MitarbeiterInnen im Bestandsmanagement und der Vermietung

Anmeldung:

Bitte bis zum 16. März 2021

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