Schönheitsreparaturen: Was müssen Vermieter heute alles beachten?
Online-Seminar
Seminarbeschreibung
Immer häufiger weigern sich Mieter, Schönheitsreparaturen durchzuführen. In den vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof Mietverträge verstärkt unter die Lupe genommen und viele in den Vertragsformularen der Wohnungsunternehmen enthaltenen Klauseln für unwirksam erklärt. Welche Möglichkeiten hat ein Vermieter heute noch, seine Ansprüche durchzusetzen? Haben Mieter bei unwirksamen Klauseln Rückforderungsansprüche gegen den Vermieter für die in der Vergangenheit ausgeführten Schönheitsreparaturen? Und welche Möglichkeiten stehen einem Vermieter zur Verfügung, es zu verhindern, selbst regelmäßig Schönheitsreparaturen durchführen zu müssen?
In dieser Veranstaltung lernen Sie praxisnah anhand von Fallbeispielen die aktuelle Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen kennen. Überprüfen Sie anhand der Tipps im Seminar Ihre Mietverträge, um unnötige Gerichtsprozesse zu vermeiden und berechtigte Ansprüche gegen die Mieter durchsetzen zu können.
Seminarinhalte
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Inhalt, Art und Umfang von Schönheitsreparaturen
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Vertragliche Übertragung auf den Mieter: Was ist heute noch wirksam?
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Wann ist eine Wohnung als renoviert anzusehen?
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Wann liegt ein angemessener Ausgleich bei unrenovierten Wohnungen vor?
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Bedeutung und Rechtsfolgen von starren Fristen, Ausführungsartklauseln u.a.m.
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Abgeltungsklauseln bei Schönheitsreparaturen: Noch wirksam?
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Bereichrungsansprüche des Mieters und Verjährung
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Helfen dem Vermieter Freizeichnungsklauseln?
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Aktuelle Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
21. April 2021 – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Online-Seminar
Experte: |
RA Detlef Wendt |
Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
285,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
Geschäftsführer/innen und Vorstände von Wohnungsunternehmen |
Anmeldung: |
Bitte bis 14. April 2021 |