Vorbereitung auf die Feststellung der Grundsteuerwerte für Grundstücke in Baden-Württemberg auf den 1.1.2022 im Rahmen der Reform der Grundsteuer
Seminarbeschreibung
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird ab 2025 die Erhebung der Grundsteuer auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Hierzu sind bereits ab dem Jahr 2022 die Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 festzustellen bzw. Erklärungen beim Finanzamt einzureichen. Wie die Erklärungsvordrucke in Baden-Württemberg gestaltet sein werden ist noch nicht bekannt. Dennoch können ausgehend vom Gesetzeswortlaut des LGrStG BW bereits heute die erforderlichen Daten ermittelt werden. Diese Daten sind teilweise in der Hausbewirtschaftung, teilweise aber auch in der Hausbewirtschaftung verfügbar
Seminarinhalte
Darstellung der mindestens erforderlichen Daten für die Erstellung der Steuererklärung. Hilfestellung zur Klärung der Verantwortlichkeiten im Unternehmen für die Datenbereitstellung bzw. Einreichung der Erklärungen
20. September 2021 – 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Online-Seminar
Experte: |
Fritz Schmidt StB |
Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
75,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
Leiter Rechnungswesen, Leiter Hausbewirtschaftung, Projektverantwortlicher für die Abgabe der Erklärungen, Vorstände/Geschäftsführer |
Anmeldung: |
Bitte bis zum 12. September 2021 |