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Mein Mieter ist verstorben!

Seminarbeschreibung

Gestorbenen wird leider immer, auch in Mietwohnungen. Einfach ist es, wenn ein weiterer Mieter in der Wohnung wohnt. Schwierig ist es, wenn der verstorbene Mieter alleine dort gewohnt hat. Noch schwieriger wird es, wenn Erben des Verstorbenen bekannt sind, aber nach und nach die Erbschaft ausschlagen. Fast unmöglich scheint es dann, wenn weit und breit keine Erben in Sicht sind. Was dann? Diese und andere Fragen sind Gegenstand der Seminarveranstaltung.


Seminarinhalte

  • Wer tritt in das Mietverhältnis ein?
  • Mit wem wird das Mietverhältnis fortgesetzt?
  • Kann der Vermieter Eintritt und Fortsetzung von unliebsamen Personen verhindern?
  • Müssen der Erbe oder der Eintretende Betriebskostennachzahlungen leisten?
  • Und wem stehen Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen zu?
  • Kann der Vermieter vom Eintretenden eine Kaution verlangen?
  • Wer haftet für die alten und neuen Mietschulden?
  • Welche Rolle spielt das Nachlassgericht?
  • Wann hat ein Vermieter einen Anspruch auf Bestellung eines Nachlasspflegers?
  • Wie kann der Vermieter die Bestellung eines Nachlasspflegers durchsetzen?


26. Januar 2021 – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr

online

Experte:

RA Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus
EU-Fachkursförderung möglich.

Zielgruppe:

Vorstände, GeschäftsführerInnen, MitarbeiterInnen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und HausverwalterInnen mit Sondermietenverwaltung

Anmeldung:

Bitte bis zum 19. Januar 2021

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