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Die Mieterhöhung in der Praxis:
Rechtswirksam handeln – Fehler vermeiden

Seminarbeschreibung

Im Rahmen der Erstellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen sind zahlreiche rechtliche Anforderungen zu bewältigen. Hinzu kommen eine umfassende Rechtsprechung sowie aktuell eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Gesetzesänderungen. Das Seminar erläutert die verschiedenen Mieterhöhungsmöglichkeiten.


Seminarinhalte

  • Überblick über die Mieterhöhungsmöglichkeiten in Wohnraummietverhältnissen
    • Vereinbarung einer Mieterhöhung nach § 557 Abs. 1 BGB
    • weitere gesetzliche Mieterhöhungsmöglichkeiten

  • Staffelmiete nach § 557 a BGB

  • Indexmiete nach § 557 b BGB

  • Das Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558 – 558 e BGB
    • Voraussetzungen und Formalien der Mieterhöhung
    • zulässige Begründungsmittel
      • Rechtsprechung zu Mietspiegeln
      • Neues Mietspiegelrecht
    • energetische Ausstattung als Merkmal der ortsüblichen Vergleichsmiete
    • Herabsetzung der Kappungsgrenze in „gefährdeten Gebieten"
    • Widerrufsrecht des Mieters nach § 312g BGB?

  • Typische Fehler in Mieterhöhungsverlangen
    • Vertretung des Vermieters
    • Adressaten/Zustellung
    • fehlende Angaben zu Mietspiegelfeldern
    • Behandlung von mietereigenen Maßnahmen
    • Umgang mit Mietspiegeln / Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
    • Wartefrist und Kappungsgrenze
    • Form der Zustimmung durch den Mieter

  • Mieterhöhungserklärungen nach Modernisierung - §§ 559 ff. BGB, § 558 BGB oder § 557 Abs. 1 BGB – Modernisierungsvereinbarungen nach neuem Recht
    • Änderungen und Voraussetzungen des § 559 BGB
    • Formalien und notwendiger Inhalt der Mieterhöhungserklärung
      • notwendige Angaben zu den Modernisierungsmaßnahmen bei § 559 BGB
      • Darstellung der Baukosten
      • ansatzfähige Baukosten bei § 559 BGB, nur „notwendige Kosten"!
      • Abzug von Instandhaltungskosten
      • richtige Berechnung der Mieterhöhung nach § 559 BGB, zutreffende Verteilerschlüssel
      • notwendige Angaben zu Fördermitteln
    • § 559C – vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren
      • Vorteile / Nachteile
    • Härteeinwand des Mieters
      • Höhe der Miete als Härteeinwand
      • Voraussetzungen und Fristen für Geltendmachung des Härteeinwands durch den Mieter
    • Folgen fehlender oder unzureichender Ankündigungen für die Mieterhöhung
    • Kürzungsbeträge bei Modernisierungsmieterhöhung im Falle der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel
    • Mieterhöhungen durch Vereinbarung § 557 BGB
    • Widerrufsrecht des Mieters nach § 312g BGB

  • Kürzungsbeträge nach erfolgter Modernisierung und Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch bei den nachfolgenden Mieterhöhungen nach §§ 558 – 558 e BGB


22. Januar 2020 – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr

(AWI GmbH, Hohe Straße 16, 70174 Stuttgart)

Expertin:

RAin Beate Heilmann
Heilmann Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und  Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus
EU-Fachkursförderung beantragt.

Zielgruppe:

MitarbeiterInnen aus Wohnungsunternehmen, MietverwalterInnen

Anmeldung:

Bitte bis zum 15. Januar 2020

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