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Die rechtssichere Wohnungsabnahme (incl. Schönheitsreparaturen)

Seminarbeschreibung

Immer häufiger werden Wohnungen in einem immer schlechteren Zustand zurückgegeben.

Was tragen Sie in Ihr Protokoll ein? Wie beschreiben Sie einen Mangel, knapp oder ausführlich? Muss der Mieter das Protokoll unterschreiben? Müssen Sie ihm ein Exemplar aushändigen?

Welche Arbeiten können Sie nach der aktuellen Rechtsprechung überhaupt noch vom Mieter verlangen? Kann man verhindern, dass Sie als Vermieter letztlich selbst regelmäßig die Schönheitsreparaturen in der Wohnung des Mieters ausführen müssen? Und was ist, wenn der Mieter Schönheitsreparaturen durchgeführt hat, ohne dazu verpflichtet zu sein? Antworten darauf erhalten Sie in dieser Seminarveranstaltung. 


Seminarinhalte

  • Notwendigkeit und rechtliche Bedeutung von Protokollen
  • Wesentliche Inhalte von Protokollen
  • Besichtigungsrecht des/r Vermieters/in
  • Beschreibung des Schadens
  • Übernahme von Veränderungen des/r Vormieters/in
  • Rückbauverpflichtung des/r Mieters/in
  • Versteckte Mängel
  • Verjährung gem. § 548 BGB
  • Schönheitsreparaturen (mit aktueller Rechtsprechung)


20. Oktober 2022 – 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr - Online Seminar
(Pausen: vormittags und nachmittags je 15 Minuten, Mittagspause 45 Minuten)

Experte:

RA Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
Zuschuss von 25 % oder 50 % aus
EU-Fachkursförderung beantragt.

Zielgruppe:

Vorstände, GeschäftsführerInnen, MitarbeiterInnen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und HausverwalterInnen mit Sondermietenverwaltung

Anmeldung:

Bitte bis zum 13. Oktober 2022

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