Die rechtssichere Wohnungsabnahme (incl. Schönheitsreparaturen)
Seminarbeschreibung
Immer häufiger werden Wohnungen in einem immer schlechteren Zustand zurückgegeben.
Was tragen Sie in Ihr Protokoll ein? Wie beschreiben Sie einen Mangel, knapp oder ausführlich? Muss der Mieter das Protokoll unterschreiben? Müssen Sie ihm ein Exemplar aushändigen?
Welche Arbeiten können Sie nach der aktuellen Rechtsprechung überhaupt noch vom Mieter verlangen? Kann man verhindern, dass Sie als Vermieter letztlich selbst regelmäßig die Schönheitsreparaturen in der Wohnung des Mieters ausführen müssen? Und was ist, wenn der Mieter Schönheitsreparaturen durchgeführt hat, ohne dazu verpflichtet zu sein? Antworten darauf erhalten Sie in dieser Seminarveranstaltung.
Seminarinhalte
- Notwendigkeit und rechtliche Bedeutung von Protokollen
- Wesentliche Inhalte von Protokollen
- Besichtigungsrecht des/r Vermieters/in
- Beschreibung des Schadens
- Übernahme von Veränderungen des/r Vormieters/in
- Rückbauverpflichtung des/r Mieters/in
- Versteckte Mängel
- Verjährung gem. § 548 BGB
- Schönheitsreparaturen (mit aktueller Rechtsprechung)
20. Oktober 2022 – 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr - Online Seminar
(Pausen: vormittags und nachmittags je 15 Minuten, Mittagspause 45 Minuten)
Experte: |
RA Detlef Wendt |
Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
285,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
Vorstände, GeschäftsführerInnen, MitarbeiterInnen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und HausverwalterInnen mit Sondermietenverwaltung |
Anmeldung: |
Bitte bis zum 13. Oktober 2022 Jetzt anmelden |