Gesetzliche Regelungen zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie" – Wohnungseigentumsrecht WEBINAR
Seminarbeschreibung
Die zum 1.4.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuerungen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie betreffen auch das Wohnungseigentumsrecht. Daneben bestehen weitere wohnungseigentumsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit den von der Pandemie ausgehenden Beschränkungen. Das Seminar gibt hierzu einen Überblick und informiert über mögliche Lösungsansätze
Seminarinhalte
- Maßgebliche gesetzliche Neuregelungen
- Fortbestand der Verwalterbestellung
- Fortbestand des Wirtschaftplanes
- Zulässigkeit von Wohnungseigentümerversammlungen
- - wenn ja, wie?
- Alternativen zur Vollversammlung
- Überblick weitere relevante gesetzliche Neuregelungen
- Gesetzliche Handlungsmöglichkeiten des Verwalters
- Instandsetzungsmaßnahmen
- sonstige Notmaßnahmen
- Art. 240 § 1 EGBGB Zahlungsmoratorium
- Anwendbarkeit auf Wohngeldzahlungen des Wohnungseigentümers?
- Anwendbarkeit für den Teileigentümer als Kleinstunternehmer?
- Anwendung auf die WEG als Verbraucherin?
-
vermietender Eigentümer als Verbraucher ?
- Zahlungsausfall von Wohnungseigentümern
- Zulässigkeit der Stundung/Ratenzahlungsvereinbarungen
- insolvenzrechtliche Risiken/Bedeutung und Reichweite der Neuregelungen
- richtiger Umgang mit Wohngeldausfällen, gerichtliche Geltendmachung
- Handlungspflichten des Verwalters zur Liquiditäterhaltung
- Überblick Art. 240 § 3 EGBGB - Verbraucherdarlehensvertrag
- Stundung der Ratenzahlungsverpflichtungen April bis Juni 2020
- - gesetzliche Voraussetzungen Dauer: für drei Monate
- Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen
- Gesetzlicher Kündigungsausschluß für Darlehensgeber
- Angebot einvernehmlicher Regelungen als Sollvorschrift
- Verlängerung der Vertragslaufzeit um drei Monate
WEBINAR
5. Mai 2020 – 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Expertin: |
RAin Beate Heilmann |
Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
120,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
MitarbeiterInnen in der Wohnungseigentumsverwaltung, sowie selbständige HausverwalterInnen |
Anmeldung: |
Bitte bis zum 28. April 2020 |