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Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Seminarbeschreibung

Am 1.12.2020 treten zahlreiche neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft. Die neuen Vorschriften bringen für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer deutliche Veränderungen mit sich. In unserer Seminarreihe möchten wir Ihnen alle Änderungen vorstellen.


Seminarinhalte

Modul 1

  • Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer § 9a.
  • Entstehen der Gemeinschaft (vormals „werdende“ ), § 9a I 2.
  • Ausübungs- und Wahrnehmungsberechtigung, § 9a II.
  • Vertretung der Gemeinschaft, § 9b.
  • Rechtsverhältnis untereinander, § 10.
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, §§ 13 - 15.

Modul 2

  • Nutzungen und Kosten, § 16.
  • Entziehung von Wohnungseigentum, § 17.
  • Verwaltung und Benutzung, §§ 18, 19.Bauliche Veränderungen und deren Kosten, §§ 20 - 22.

Modul 3

  • Eigentümerversammlung und Beschlussfassung, §§ 23 - 25.
  • Online-Versammlung
  • Wohnungseigentumsverwalter, §§ 26 - 27.
  • Bestellung, Abberufung, Verwaltervertrag
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, § 28.

Modul 4

  • Verwaltungsbeirat, § 29.
  • Verfahrensrecht, §§ 43 - 45.
  • Vermietete Eigentumswohnung, §§ 554, 556a BGB
  • Erweiterte Sondereigentumsfähigkeit (statt Sondernutzungsrecht), § 3 II.
  • Eintragung von Beschlüssen aufgrund von Öffnungsklauseln, §§ 10 III, 5 IV.


22. Oktober 2020 – 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr - Online

Experte:

RA Thomas Brandt
Rechtsanwalt für Miet- und WEG-Recht

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus
EU-Fachkursförderung möglich.

Zielgruppe:

Immobilien-Verwalter; WEG-Verwalter und deren verantwortliche MitarbeiterInnen

Anmeldung:

Anmeldung bis 19. Oktober 2020 möglich.

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