Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
Seminarbeschreibung
Am 1.12.2020 treten zahlreiche neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft. Die neuen Vorschriften bringen für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer deutliche Veränderungen mit sich. In unserer Seminarreihe möchten wir Ihnen alle Änderungen vorstellen.
Seminarinhalte
Modul 1
- Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer § 9a.
- Entstehen der Gemeinschaft (vormals „werdende“ ), § 9a I 2.
- Ausübungs- und Wahrnehmungsberechtigung, § 9a II.
- Vertretung der Gemeinschaft, § 9b.
- Rechtsverhältnis untereinander, § 10.
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, §§ 13 - 15.
Modul 2
- Nutzungen und Kosten, § 16.
- Entziehung von Wohnungseigentum, § 17.
- Verwaltung und Benutzung, §§ 18, 19.Bauliche Veränderungen und deren Kosten, §§ 20 - 22.
Modul 3
- Eigentümerversammlung und Beschlussfassung, §§ 23 - 25.
- Online-Versammlung
- Wohnungseigentumsverwalter, §§ 26 - 27.
- Bestellung, Abberufung, Verwaltervertrag
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, § 28.
Modul 4
- Verwaltungsbeirat, § 29.
- Verfahrensrecht, §§ 43 - 45.
- Vermietete Eigentumswohnung, §§ 554, 556a BGB
- Erweiterte Sondereigentumsfähigkeit (statt Sondernutzungsrecht), § 3 II.
- Eintragung von Beschlüssen aufgrund von Öffnungsklauseln, §§ 10 III, 5 IV.
22. Oktober 2020 – 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr - Online
Experte: |
RA Thomas Brandt |
Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
285,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
Immobilien-Verwalter; WEG-Verwalter und deren verantwortliche MitarbeiterInnen |
Anmeldung: |
Anmeldung bis 19. Oktober 2020 möglich. |