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Das neue Bauvertragsrecht in der Praxis!

Seminarbeschreibung  

Mit dem „neuen Bauvertragsrecht“ müssen Auftraggeber, Baufirmen, Architekten und Ingenieure ab dem 01.01.2018 umgehen. Gerade aufgrund der nicht vorhandenen Rechtsprechung ist es unerlässlich sich über die offenen Fragestellungen und den Diskussionsstand fortlaufend zu informieren.
Neben den Grundlagen des neuen Bauvertragsrechts werden Erfahrungen aus der Beratungspraxis vorgestellt. Dabei sollen die Themen auch gemeinsam erörtert und aufkommende Fragen beantwortet werden. Themen sind insbesondere:


Seminarinhalte 

  • Der Umgang mit dem Anordnungsrecht für Leistungsänderungen und Zusatzleistungen.
  • Der Verbraucherbauvertrag – Für welche Bauleistungen gilt er? 
  • Das Verhältnis der VOB/B zum neuen Bauvertragsrecht im BGB.
  • Was ändert sich im Architekten- und Ingenieurrecht und in Bezug auf die HOAI?
  • Wie können die gesetzlichen Regelungen des neuen Bauvertragsrechts sinnvoll vertraglich ergänze werden?
  • Wann und für wen macht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen              Verfügung Sinn?


07. Februar 2019 – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
(AWI GmbH, Hohe Straße 16, 70174 Stuttgart) 

Experte:

RA Jan Woelfert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
Zuschuss von 30 - 50% aus EU-Fachkursförderung möglich.

Zielgruppe:

Auftraggeber / Auftragnehmer von Bauverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen sowie von Bauträgerverträgen

Anmeldung:

Bitte bis zum 31. Januar 2019

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Anerkennung durch die AKBW

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder
(nicht Architekten/Stadtplaner im Praktikum) anerkannt.

Sofern Sie Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg sind, geben Sie bei Ihrer Anmeldung bitte Ihre Mitgliedsnummer im Bemerkungsfeld an.

Ihr Ansprechpartner