Die rechtssichere Wohnungsabnahme (inklusive Schönheitsreparaturen)
Seminarbeschreibung
Immer häufiger werden Wohnungen in einem immer schlechteren Zustand zurückgegeben. Was tragen Sie in Ihr Protokoll ein? Wie beschreiben Sie einen Mangel, knapp oder ausführlich? Muss der Mieter das Protokoll unterschreiben? Müssen Sie ihm ein Exemplar aushändigen? Welche Arbeiten können Sie nach der aktuellen Rechtsprechung überhaupt noch vom Mieter verlangen? Kann man verhindern, dass Sie als Vermieter letztlich selbst regelmäßig die Schönheitsreparaturen in der Wohnung des Mieters ausführen müssen? Und was ist, wenn der Mieter Schönheitsreparaturen durchgeführt hat, ohne dazu verpflichtet zu sein?
Antworten darauf erhalten Sie in dieser Seminarveranstaltung.
Seminarinhalte
- Notwendigkeit und rechtliche Bedeutung von Protokollen
- Wesentliche Inhalte von Protokollen
- Besichtigungsrecht des/r Vermieters/in
- Mangelbeschreibung (Holzwerk, Decken, Wände, Bodenbelag, Elektroinstallation etc.)
- Übernahme von Veränderungen des/r Vormieters/in
- Rückbauverpflichtung des/r Mieters/in
- Versteckte Mängel
- Verjährung gem. § 548 BGB
- Schönheitsreparaturen (mit aktueller Rechtsprechung der Gerichte)
3. April 2019 – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgebucht)
(AWI GmbH, Hohe Straße 16, 70174 Stuttgart)
Experte: |
RA Detlef Wendt |
Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
285,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
Vorstände, Geschäftsführer/innen, Mitarbeiter/innen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter/innen mit Sondermietenverwaltung |
Anmeldung: |
Das Seminar ist bereits ausgebucht. |