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Schönheitsreparaturen – wer ist wirklich wozu verpflichtet?

Seminarbeschreibung  

Schreiben Baumärkte bald rote Zahlen? Immer mehr Mieter weigern sich nämlich, bei Mietende Schönheitsreparaturen durchzuführen. Sie beziehen sich auf Zeitungsartikel und behaupten, dazu nicht mehr verpflichtet zu sein. So ganz falsch ist diese Ansicht in vielen Fällen nicht. In den letzten Jahren hat der BGH nach und nach so ziemlich alle wesentlichen Mietvertragsklauseln unter die Lupe genommen und zahlreiche Klauseln für unwirksam erklärt. Kaum ein Vermieter behält da noch den Überblick und kann unterscheiden, welche Klauseln in seinen Altverträgen wirksam sind und welche nicht. Unklar bleibt auch, wie man derartigen Unwirksamkeiten in Zukunft mit regelkonformen Vertragsklauseln begegnen kann.
Anhand von praktischen Beispielsfällen werden in der Veranstaltung alle praxisrelevante Aspekte der Schönheitsreparatur vorgestellt. Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung wird besprochen.

Folgende Themen sind dabei von herausragender Bedeutung:

  • Muss eine Wohnung zukünftig stets frisch renoviert übergeben werden?
  • Angemessene Ausgleichszahlungen bei Übergabe von unrenoviertem Wohnraum?
  • Muss jetzt der Vermieter immer streichen – Wirksamkeit von Freizeichnungsklauseln?
  • Sind alle starren Fristenklauseln unwirksam?
  • Wie sehen wirksame Klauseln aus?
  • Ausführungsart, Tapetenklauseln, Quotenabgeltungsklauseln: Noch wirksam?
  • Bestehen Bereicherungsansprüche des Mieters gegen den Vermieter?
  • Was sind Vereinbarungen zwischen altem und neuem Mieter wert?
  • Kann Rauchen im Mietvertrag untersagt werden?
  • Welche Farben muss der Vermieter akzeptieren?
  • Sind Bordüren an den Wänden hinzunehmen?

Ziel des Seminars ist es, anschließend zwischen wirksamen und unwirksamen Klauseln unterscheiden zu können, unnötige Prozesse zu vermeiden, berechtigte Ansprüche durchzusetzen und Gegenansprüche des Mieters zu verhindern.


07. Juni 2018 – 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr
(SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark,
Friedrich-Strobel-Weg 4 - 6, 70597 Stuttgart)

Experte:

RA Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus EU-Fachkursförderung möglich.

Zielgruppe:

Vorstände, Geschäftsführer/innen, Mitarbeiter/innen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter/innen mit Sondermietenverwaltung

Anmeldung:

Bitte bis zum 30. Mai 2018

Seminar ist ausgebucht

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