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Das neue Bauvertragsrecht

Seminarbeschreibung

Im ersten Halbjahr 2017 ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts zu rechnen. Es werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag, den Architekten- und den Ingenieurvertrag und für den Bauträgervertrag in das Werkvertragsrecht des BGB eingefügt.

Das gesetzliche Leitbild, an dem sich mitunter auch die Regelungen der VOB/B messen lassen müssen, wird erheblich verändert. Wer Bau- oder Planerverträge abschließt, sollte sich frühzeitig mit den zukünftig geltenden gesetzlichen Regelungen befassen, um zu wissen, welche wichtigen Änderungen damit für sein eigenes Geschäft einhergehen und um seine Vertragsmuster rechtzeitig aktualisieren zu können.


Seminarinhalte

  • Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen
  • Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme (z.B. Fiktion der Abnahme auch bei Vorliegen wesentlicher Mängel)
  • Normierung einer Kündigung aus wichtigem Grund
  • Speziell für Bauverträge mit Verbrauchern
    • zusätzliche Regelungen zur Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmern
    • zur Pflicht der Parteien, eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen
    • zum Recht des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags sowie
    • zur Einführung einer Obergrenze für Abschlagszahlungen
  • Sonderregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge (z.B. Verpflichtung zur Erstellung einer Planungsgrundlage mit einer Kosteneinschätzung

Anerkennung durch die AKBW

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur mit einem Umfang von 7 Unterrichtsstunden für Mitglieder (nicht Architekten/Stadtplaner im Praktikum) anerkannt.

Sofern Sie Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg sind, geben Sie bei Ihrer Anmeldung bitte Ihre Mitgliedsnummer im Bemerkungsfeld an.


30. März 2017 – 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr
(AWI GmbH, Hohe Str. 16, 70174 Stuttgart)

Expertin:
RAin Ulrike Gantert
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Schlichterin und Schiedsrichterin für Baustreitigkeiten nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten SOBau

Brillinger RechtsAnwälte, Karlsruhe

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus EU-Fachkursförderung möglich

Zielgruppe:

Auftraggeber / Auftragnehmer von Bauverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen sowie von Bauträgerverträgen

Anmeldung:

Bitte bis zum 23. März 2017

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