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Mängel der Mietsache = Minderung?

Seminarbeschreibung

Jeder Vermieter kennt das: Ist ein Mieter finanziell angeschlagen, wird gerne mal ein Mangel behauptet und die Miete gemindert. Ganz beliebt sind Feuchtigkeit und Schimmel. Liegt tatsächlich ein derartiger Schaden vor, kommt kein Mieter auf den Gedanken, diesen selbst verursacht zu haben.
Anhand von praktischen Beispielsfällen werden in der Veranstaltung alle praxisrelevanten Aspekte der Mängelrügen, angefangen bei Baulärm bis zu Feuchtigkeit, Fogging, Graffiti, Heizungsdefekten, Schimmel und vieles andere vorgestellt und erörtert.

Die Seminarteilnehmer lernen die Unterscheidung von erheblichen und unerheblichen Mängeln, Minderungsquoten zu beurteilen, Minderungsausschluß zu erkennen, Mietausfälle zu vermeiden/reduzieren und rechtssicher auf unberechtigte Minderungen zu reagieren.

Dabei sind folgende Fragen von herausragender Bedeutung:

  • Liegt tatsächlich ein Mangel vor?
  • Wer hat ihn zu vertreten?
  • Seit wann besteht der Mangel?
  • Seit wann hat der Mieter davon Kenntnis?
  • Wurde dem Vermieter der Mangel angezeigt?
  • Wollte und konnte der Vermieter Abhilfe schaffen?
  • Hat der Mieter Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels verhindert?
  • Welche Hinweispflichten hat der Vermieter in Bezug auf richtiges Heizen und Lüften?
  • Kann der Vermieter das Risiko der Minderung durch Vertragsgestaltung verringern?
  • Wie und in welcher Form übe ich mein Besichtigungsrecht aus und setze es durch?
  • Wann empfiehlt sich die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens?
  • Schließt eine vorbehaltlose Zahlung des Mieters einen Minderungsanspruch aus?
  • Wann sonst sind Minderungsansprüche ausgeschlossen


27. Juni 2017 – 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr
(Dorint Airport-Hotel Stuttgart,
Heilbronner Straße 15, 70771 Leinfelden-Echterdingen)

Experte:

RA Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus EU-Fachkursförderung möglich

Zielgruppe:

Mitarbeiter/innen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter/innen mit Sondermietenverwaltung

Anmeldung:

Bitte bis zum 20. Juni 2017

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