Zum Hauptinhalt springen

Die rechtssichere Wohnungsabnahme

Zusatztermin

Seminarbeschreibung

Mieterbriefe, in denen der Vermieter bei Vertragsende gebeten wird, er könne alle Schäden auf Kosten des Mieters beseitigen, und denen ein gedeckter Scheck über 3.000 € sowie die Wohnungsschlüssel beigefügt sind, sterben aus. Stattdessen stehen Wohnungsrückgaben immer häufiger unter dem Motto „Lass dich überraschen“: Erscheint der Mieter zum vereinbarten Termin oder nicht?

Das Überraschungsmoment setzt sich in der Wohnung fort: Strahlt Ihnen frisch gereinigte Keramik entgegen, wenn Sie den Toilettendeckel hochheben, oder blicken Sie in ein schwarzes Loch? Sind die Fußleisten und Steckdosen, die Sie vor drei Monaten auf Ihre Kosten erneuert haben, noch da?

Jetzt müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen: Was tragen Sie in Ihr Protokoll ein? Jeden Mangel? Oder unterscheiden Sie zwischen Schönheitsreparaturen und Schäden? Und vor allem: Wie beschreiben Sie den Mangel, knapp oder ausführlich? Reicht „Tür beschädigt“ aus? Oder müssen Sie genau ausmessen, wie viel cm der Mieter von der Unterseite der Tür abgesägt hat, als er Laminat verlegte? Muss der Mieter das Protokoll unterschreiben? Müssen Sie ihm ein Exemplar aushändigen? Und was tun Sie, wenn der Mieter die Arbeiten selbst ausführen will, aber erst nach seinem Urlaub in vier Wochen? Müssen Sie das dulden? Und welche Arbeiten können Sie noch vom Mieter verlangen? Antworten darauf erhalten Sie in dieser Seminarveranstaltung.


Seminarinhalte

  • Notwendigkeit und rechtliche Bedeutung von Protokollen
  • Wesentliche Inhalte von Protokollen
  • Besichtigungsrecht des/r Vermieters/in
  • Mangelbeschreibung (Holzwerk, Decken, Wände, Bodenbelag, Elektroinstallation etc.)
  • Übernahme von Veränderungen des/r Vormieters/in
  • Rückbauverpflichtung des/r Mieters/in
  • Versteckte Mängel
  • Verjährung gem. § 548 BGB
  • Geltendmachung von Schönheitsreparaturen, aktuelle Rechtsprechung


21. März 2017 – 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr
(SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark,
Friedrich-Strobel-Weg 4 - 6, 70597 Stuttgart)

Experte:

RA Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus EU-Fachkursförderung möglich

Zielgruppe:

Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter mit Sondermietenverwaltung

Anmeldung:

Bitte bis zum 14. März 2017

Jetzt anmelden

Ihr Ansprechpartner