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Besonderheiten bei der WEG-Verwaltung von Neubauanlagen

Seminarbeschreibung

Wohneigentum schafft persönliche und finanzielle Sicherheit. Eigentum soll aber auch werterhaltend verwaltet werden. Professionelle Verwaltungen benötigen dazu technisches, kaufmännisches aber auch rechtliches Know-how. Dies gilt nicht nur für Bestandsimmobilien sondern gerade auch bei Neubauanlagen. Hier überschneiden sich die rechtlichen Wege des Bauträger- und des Wohnungseigentumsrechtes. Zwingend zu beachten sind dabei auch die entsprechenden Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) sowie der regionalen Gerichte. Das Seminar will dabei Mitgliedern von Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen auf die praxisrelevanten Fragen vorbereiten und Fallstricke vermeiden helfen. Es werden zudem Lösungen gezeigt, wie zielführend und ökonomisch im Einzelfall vorgegangen werden kann.


Seminarinhalte

  • Bauerrichtungsverpflichtung des Bauträgers
    • Notarvertragliche Regelungen
    • Neue werkvertragliche Regelungen ab 2018
    • Besonderheit: Bau- und Leistungsbeschreibungen
  • Die Durchführung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums
    • Abgrenzung Sondereigentum – Gemeinschaftseigentum
    • Abnahmeregelungen im Notarvertrag und deren Wirksamkeit
    • Beschlusskompetenz für die Abnahme und richtiges Vorgehen
  • Die Mängelverfolgung im Gewährleistungszeitraum
    • Was ist ein (relevanter) Mangel?
    • Beschlusskompetenz zur Mängelverfolgung
    • Durchsetzung von Mängelrechten
    • Vergleiche mit dem Bauträger
  • Versicherungen des Gemeinschaftseigentums
    • Gebäudeversicherung (Brandschutz, Haftpflicht, Wasserschaden)
    • Versicherungsrechtliche Besonderheiten
    • Abwicklung eines Schadensfalls
  • Aufbau der Gemeinschaftseigentumsversorgung
    • Verwaltervertrag
    • Facility Management und Hausmeister
    • Reinigung, Wartungsverträge, Energieversorgungsverträge
  • Verkehrssicherung innerhalb der WEG
    • Ausschilderung des Gemeinschaftseigentums
    • Hausordnung, Fluchtwege im Brandfall usw.
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • Trinkwasserverordnung
  • Der finanzielle Aspekt
    • Aufstellung des ersten Wirtschaftsplanes
    • (vorläufige) Kalkulation der Kosten
    • Besonderheiten bei der Erstabrechnung


19. September 2017 – 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr
(AWI GmbH, Hohe Straße 16, 70174 Stuttgart)

Experte:

RA Dr. Reik Kalnbach
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus EU-Fachkursförderung beantragt

Zielgruppe:

Wohnungsverwalter, Mitarbeiter aus Wohnungsunternehmen und aus kommunalen Verwaltungen, die mit der Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum befasst sind.

Anmeldung:

Bitte bis zum 12. September 2017

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