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Mietrechtliche Fragen bei Tod des Mieters

Seminarbeschreibung

Es liegt in der Natur der Sache: Der Tod eines Mieters tritt meist plötzlich und unvorhersehbar ein. Die Mitarbeiter in der Wohnungsverwaltung haben sich mit etwaigen Erben, Bevollmächtigten, dem Nachlassgericht, dem Fiskus Rentenversicherung, Jobcenter und anderen Gläubigern des Mieters auseinanderzusetzen, wobei ein Ziel im Mittelpunkt steht: Die Sicherung des Mietertrags.

Doch wie ist vorzugehen, wenn die Erben unbekannt sind und der freie Zugang zur Wohnung nicht möglich ist? Darf die Wohnung betreten werden, wenn das Nachlassgericht auf das Vermieterpfandrecht und das Selbsthilferecht des Vermieters hinweist? Unter welchen Voraussetzungen bestehen Sonderkündigungsmöglichkeiten? Wann ist eine Nachlasspflegschaft zu beantragen, wer trägt die Kosten?  Welche Möglichkeiten bestehen, unbekannte Erben zu ermitteln? Wie ist mit dem Besitz des Erblassers zu verfahren, nachdem die Wohnung geöffnet wurde, wann darf die Wohnung beräumt werden und wer trägt diese Kosten? Das Seminar befasst sich, ausgehend von der Vorstellung der wichtigsten erbrechtlichen Regelungen, umfassend mit der Beantwortung der Frage, wie in der Praxis aus Sicht des Wohnungsunternehmens auf den Tod des Mieters zu reagieren ist. Für die tägliche Arbeit erhalten die Teilnehmer konkrete Handlungsvorschläge, damit bei Kenntniserlangung vom Tod des Mieters ohne Zeitverzug die richtigen Schritte eingeleitet werden können. Die genossenschaftlichen Sonderprobleme bei Tod des Mitglieds werden ebenso behandelt.


Seminarinhalte

    • Allgemeine Rechtsnachfolge - Erbrechtliche Grundlagen:
      gesetzliche Erbfolge, Testament, Ausschlagung der Erbschaft,
      Exkurs: Kettenausschlagung und familiengerichtliche Genehmigung
      Erbengemeinschaft, Ermittlung und  Legitimation der Erben, Testamentsvollstreckung, Erbrecht des Fiskus; Ansprüche von Rentenversicherung und Jobcenter; Exkurs: Tod des ausländischen Mieters/ ausländische Erben
      Exkurs: Handeln, ohne Erbe zu sein - Vorsorgevollmacht für die Zeit nach dem Tod - Wirksamkeitsvoraussetzungen
    • Sonderrechtsnachfolge in den Mietvertrag:
      Eintrittsrecht bei Tod des Mieters, außerordentliche Kündigung, § 563 BGB
      Fortsetzung mit überlebenden Mietern, § 563a BGB
      Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung, § 563b BGB
      Fortsetzung des Mietverhältnisses mit den Erben, außerordentliche Kündigung, § 564 BGB,  aktuelle Rechtsprechung, Workshop
      Exkurs: Tod des Genossenschaftsmitglieds
    • Das Nachlassgericht: 
      Pflegschaftsverfahren, Prozesspflegschaft, Erbscheinsverfahren, Erbenfeststellungsverfahren, Erbenermittlung, Nachlassverwaltung,
      Nachlassinsolvenz; Exkurs: Nachlassinsolvenz des Genossenschaftsmitglieds – Pfandrechte der Genossenschaft
      Praxisfragen:  „Wohnungsberäumung bei unbekannten Erben versus Nachlasspflegschaft“, Exkurs: Vermieterpfandrecht, Selbsthilferecht,  Räumung nach „ Berliner Modell“ Neuregelung des § 885a ZPO, „Kalte Räumung“, Anforderungen an Inbesitznahmeprotokoll
    • Forderungsbeitreibung gegenüber Eingetretenen und Erben:
      Die Haftung von Eintrittsberechtigten und Erben für Rückstände aus Kaution, Nutzungsentgelten, Betriebskostenabrechnungen; Nachlassverwaltung, Inventarerrichtung, Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede;
      Forderungsbeitreibung bei unbekannten Erben und Erbengemeinschaften,
      Tod des Mieters in laufenden Verfahren (Gericht,  Zwangsvollstreckung),
      Titelumschreibungsverfahren, Klauselergänzungsverfahren
    • Formularschreiben und Formulierungshilfen für Praktiker  – Schriftverkehr mit dem Nachlassgericht, Erben und Rechtsanwälten


    17. Oktober 2017 – 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    (SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark,
    Friedrich-Strobel-Weg 4-6, 70597 Stuttgart)

    Experte:

    RA Mario Viehweger
    Kanzlei Hirsch, Thiem & Collegen, Dresden/München;
    betreut seit vielen Jahren mittelständische Wohnungsunternehmen in allen mietrechtlichen Fragestellungen. Daneben ist er regelmäßig Referent zu verschiedenen mietrechtlichen Themen für die Wohnungswirtschaft tätig.

    Teilnahmeentgelt:  
    (Umsatzsteuerbefreit)

    285,– Euro für Mitglieder des vbw
    320,– Euro für Nichtmitglieder
    inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
    Zuschuss von 30 % oder 50 % aus EU-Fachkursförderung beantragt

    Zielgruppe:

    Geschäftsführer und Mitarbeiter von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände

    Anmeldung:

    Bitte bis zum 10. Oktober 2017

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