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Die Abnahme. Der Dreh- und Angelpunkt des Werkvertrages.

Fehler vermeiden und Rechte sichern.

Seminarbeschreibung

Obwohl der Gesetzgeber an die Abnahme im Rahmen der Durchführung von Werk-, insbesondere Bauverträgen zahlreiche Wirkungen knüpft und oftmals in Bauverträgen Vereinbarungen zur Abnahme getroffen werden, scheint die Abnahme in der Praxis oftmals ein „Mauerblümchendasein“ zu fristen.

So werden Abnahmen oftmals nicht oder in Abweichung von vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Die rechtsgeschäftliche Abnahme wird mit der technischen Abnahme verwechselt. Oftmals wird die Abnahme von Personen erklärt, die hierzu gar nicht befugt, bzw. bevollmächtigt sind.

Dies führt nicht selten zu vermeidbaren Rechtsverlusten und unnötigen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die Bedeutung der Abnahme bei der Durchführung von Bauverträgen zu vermitteln, um so in Zukunft Fehler zu vermeiden und Rechte gegenüber  den ausführenden Unternehmen sichern zu können.

Dabei wird auf eine praxisnahe Darstellung der Probleme als Handreichung für den Alltag Wert gelegt. Es soll auch genügend Raum für eine hoffentlich lebhafte Diskussion der Teilnehmer untereinander und die Besprechung vorhandener Praxisprobleme bleiben.


Seminarinhalte

  • Grundlegende Bemerkungen zum Werk-/Bauvertrag.
  • Die Stellung der Abnahme im Werkvertrag.
  • Die Wirkungen der - rechtsgeschäftlichen - Abnahme (worin liegt der Unterschied zur technischen Abnahme?) und deren rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche.
  • Die Teilabnahme.
  • Die verschiedenen Arten der Abnahme und vertragliche Vereinbarungen hierzu.
  • Die förmliche Abnahme. Die Konkludente Abnahme. Abnahmefiktionen (nach BGB und VOB/B)
  • Abnahme und Mangelbegriff (sowohl nach BGB, wie nach VOB/B). Wann liegt ein Mangel vor (was ist überhaupt ein Mangel)? Begriffsdefinition des Mangels nach VOB/B und BGB. Insbesondere: Der Einfluss vertraglicher Vereinbarungen und technischer Regelwerke.
  • Primäre und sekundäre Mängelansprüche vor und nach der Abnahme. Die verschiedenen Gewährleistungsrechte und ihre Voraussetzungen („Das Kreuz mit der Frist“).
  • Pflicht zur Abnahme. Verweigerung der Abnahme. Wann sind Mängel wesentlich?
  • Die Abnahme unter Vorbehalt
  • Bevollmächtigung im Rahmen der Abnahme. Abnahmeprotokoll
  • Reaktionen auf Abnahmeaufforderungen durch den Unternehmer - dabei: Ausblick auf die Neuregelung des Bauvertragsrechts mit Wirkung ab dem 01.01.2018
  • Die Abnahme von Planungsleistungen
  • Die Abnahme im Verhältnis zu Wohnungserwerbern, insbesondere: Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums.
  • Strategien zur Fehlervermeidung und Möglichkeiten zur Streitbeilegung, gerade im laufenden Baubetrieb.


10. Oktober 2017 – 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr
(vbw Verbandsgebäude, Herdweg 52/54, 70174 Stuttgart)

Experte:

RA Joachim Maus
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus EU-Fachkursförderung beantragt

Zielgruppe:

Mitarbeiter der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Architekten, Bauunternehmen, Bauträger, Projektentwickler

Anmeldung:

Bitte bis zum 03. Oktober 2017

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Anerkennung durch die AKBW

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 7 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen anerkannt.

Sofern Sie Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg sind, geben Sie bei Ihrer Anmeldung bitte Ihre Mitgliedsnummer im Bemerkungsfeld an.

Ihr Ansprechpartner