Veranstaltungskalender der AWI
Hinweis zur Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler
- Seit 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren weiterzubilden (§34c Gewerbeordnung). Als Träger des „Gütesiegel Weiterbildung“ erfüllt die AWI die in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) dargelegten hohen Anforderungen an die Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen.
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Die AWI bietet eine große Auswahl an Weiterbildungsangeboten, mit denen Sie die gesetzliche Weiterbildungspflicht erfüllen. Entsprechende Veranstaltungen für Immobilienverwalter sind mit *gekennzeichnet.
Allgemeine Hinweise:
- Für eine Vielzahl von Seminaren haben wir die ESF-Fachkursförderung beantragt. Informationen hierzu finden Sie hier.
- Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ermöglicht es, Bildungszeit für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung beim Arbeitgeber zu beantragen. Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.
- Alle Seminare sowie individuelle Schulungen können Sie selbstverständlich auch als Firmenschulung buchen
- Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.