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Der betreute Mieter -
Grundlagen, Rechtsprechung, Problemlösungen

Seminarbeschreibung

Das Seminar bietet praxisorientierte Informationen über alle mietrechtlichen und betreuungsrechtlichen Fragestellungen bei bestehender Betreuungsbedürftigkeit oder im Betreuungsfall eines Mieters. Behandelt werden sowohl die gesetzliche Betreuung nach § 1896ff. BGB als auch die rechtsgeschäftliche Vertretung, insbesondere die Vorsorgevollmacht.

Das Seminar wird durch die Vermittlung von Grundlagen des Betreuungs- und Vertretungsrechts sowie der aktuellen gerichtlichen Entscheidungen bestimmt und setzt Vorkenntnisse im Mietrecht voraus.

Das Seminar geht auf Fallgestaltungen des Betreuten Wohnens ein und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung bei Störungen des Vertragsverhältnisses auch in den Fällen, die nicht nach Wohnraummietrecht, sondern nach dem WBVG zu beurteilen sind.

Mietverhältnisse, bei denen es sich beim Mieter um eine betreute Person handelt, sind in Konfliktfällen wie fristlose Kündigung und Mieterhöhung abweichend von der üblichen Herangehensweise zu behandeln. Wer ist Adressat der Kündigung, wer des Mieterhöhungsverlangens? Welche Anforderungen sind an das Bestehen von Kündigungsgründen, beispielsweise bei „Vernachlässigung der Mietsache“, „Beschädigung der Mietsache – auch durch Unterlassen“, „Störung des Hausfriedens?“ zu stellen, gibt es Abweichungen zur „normalen“ Intensität von Beeinträchtigungen? Kann das Mietverhältnis gekündigt werden, wenn der Betreuer einer Modernisierungsankündigung unter Hinweis auf den krankhaft, manischen Zustand des Betreuten widerspricht? 

Vor diesem Hintergrund bildet die Lösung von Problemfällen, die häufig in der Praxis vorkommen, neben den eigenen Fällen der TeilnehmerInnen, den Schwerpunkt des Seminars.


Seminarinhalte

  • 1. Grundlagen des Betreuungs- und Vertretungsrechts:
    • § 1896 BGB: Betreuungsverfahren, Betreuungsbehörden, Betreuerbestellung, einstweilige Anordnung
    • Streitfall: Anspruch des Vermieters auf Verfahrenspfleger/Betreuerbestellung
    • Rechtsmittel gegen Ablehnung der Betreuung
    • Der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten
    • Aufgaben des Betreuers (Rechte, Pflichten), Betreuerwechsel
    • Haftung des Betreuers, Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Betreuer direkt
    • Abschluss und Beendigung von Miet- und Betreuungsverträgen; gerichtliche Genehmigungen
    • Vorsorgevollmacht; Formanforderungen; bedingte und transmortale Vollmachten; Vollmachten und Erbeinsetzung; Vorsorgevollmacht neben gesetzlicher Betreuung

  • 2. Aktuelle Rechtsprechung: „Betreuungsfälle im Mietverhältnis“
    • Zugangsprobleme bei Abmahnung, Kündigung, Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung (AG, LG)
    • Richtiger Adressat einer Wohnraumkündigung, Anforderungen an die Kündigung durch den Betreuer
    • Streitfall Modernisierung: Härtefalleinwand wegen Modernisierungsumfang (BGH)
    • Anforderungen an die Kündigungsgründe „Vernachlässigung der Mietsache“, „Beschädigung der Mietsache – auch durch Unterlassen“, „Störung des Hausfriedens“ (AG, LG, BGH)
    • Problem: Beweisfälligkeit bei Störungen: Anforderungen an ein Störungsprotokoll (BGH)
    • Streitfall Schuldunfähigkeit des Mieters: „Was zu viel ist, ist zu viel.“ (BGH)
    • Streitfall Zwangsvollstreckung: Sicherstellung der Vollstreckung versus angekündigtem Suizid und unzumutbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen (BGH)

  • 3. Exkurs: Der betreute Mieter im Betreuten Wohnen
    • Definition des Betreuten Wohnens: Abgrenzung gegenüber Einrichtungen nach dem HeimG bzw. der Landesheimgesetze
    • Überblick über das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG
    • Aktuelle Rechtsprechung bei Störungen im Vertragsverhältnis: Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht oder WBVG
    • Problemfall: Zuständiges Gericht bei WBVG-Klagen

  • 4. Workshop „Fallbesprechungen“:
    • Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen in der Praxis

8. Oktober 2020 – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
(AWI GmbH, Hohe Str. 16, 70174 Stuttgart) 

Experte:

RA Mario Viehweger
Kanzlei Hirsch, Thiem & Collegen, Dresden/München,
betreut seit vielen Jahren mittelständische Wohnungsunternehmen in allen mietrechtlichen Fragestellungen. Daneben ist er regelmäßig Referent zu verschiedenen mietrechtlichen Themen für die Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft, Verbänden und Kammern tätig.

Teilnahmeentgelt:  
(Umsatzsteuerbefreit)

285,– Euro für Mitglieder des vbw
320,– Euro für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen, Getränke und Unterlagen
Zuschuss von 30 % oder 50 % aus
EU-Fachkursförderung möglich.

Zielgruppe:

Führungskräfte und MitarbeiterInnen von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen und alle, die dieses Thema interessiert

Anmeldung:

Bitte bis zum 30. September 2020

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