Markise, Balkonkraftwerk, Wallbox & Einbruchschutz – was dürfen Mieter eigentlich?

Beschreibung:

Markise am Balkon, Balkonkraftwerk an der Fassade, Wallbox in der Tiefgarage oder zusätzliche Sicherungen gegen Einbruch: Mieter möchten ihre Wohnung zunehmend individuell und technisch modern gestalten. Doch was dürfen sie tatsächlich – und wo muss der Vermieter zustimmen?

Für Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen stellen sich dabei ganz praktische Fragen: Welche Maßnahmen müssen geduldet oder ermöglicht werden? Wann darf das Wohnungsunternehmen die Zustimmung verweigern? Wer trägt die Kosten, wer haftet für Schäden und welche Rolle spielen bauliche Veränderungen oder die Eigentümergemeinschaft?

Das Online-Seminar vermittelt kompakt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und zeigt anhand typischer Fälle aus der Bewirtschaftung, wie Mitarbeiter sicher und lösungsorientiert mit entsprechenden Mieteranfragen umgehen.

 

Inhalte:

  • Dürfen Mieter das? Zustimmung, Duldung und Grenzen des Mietgebrauchs

  • Markise & Balkonkraftwerk: Montage, Fassade, bauliche Veränderungen und Rückbau

  • Wallbox & Elektromobilität: Ansprüche des Mieters, technische Voraussetzungen und Kostenverteilung

  • Einbruchschutz: Zusatzschlösser, Kameras und bauliche Sicherungsmaßnahmen

  • Wer haftet, wer zahlt? Schäden, Instandhaltung, Rückbau und Wiederherstellung

  • Die WEG im Blick: Welche Rechte und Pflichten bestehen bei Gemeinschaftseigentum?

  • Praxisfälle: Wie reagieren Mitarbeiter auf Anfragen, Beschwerden und eigenmächtige Veränderungen?

Mi. 5. Mai 2027
09:30 - 11:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Online

Experte:

Prof. Dr. rer. pol. Michaela Hellerforth

Professur an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen, Autorin zahlreicher Fachbücher

Teilnahmeentgelt:

240
€
Teilnahmeentgelt Mitglied
290
€
Teilnahmeentgelt
Teilnahmeentgelt von der Umsatzsteuer befreit

Zielgruppe:

Mitarbeiter/innen aus Wohnungsunternehmen