Des Mieters Balkonien - bauliche Änderungen und störender Gebrauch - wann der Vermieter einschreiten muss

Beschreibung:

Des Deutschen liebste Wohlfühloase - sich den Urlaub nach Hause holen –, das ist Balkonien. Früher zum Wäsche trocknen, Rauchen und Abstellen genutzt, hat die Balkonnutzung in den letzten Jahren einen enormen Wandel erlebt.

Grillen, Bepflanzung, Tierhaltung und Vögel füttern, Anbringen von Verglasung, Markisen, Sichtschutz und Balkonkraftwerk – Themen, die mittlerweile nicht nur die Vermieter und Mitmieter, sondern auch die Gerichte beschäftigen.

 

Aber was gilt? Was ist vertragsgemäßer Gebrauch – und wo findet er seine Grenze?

Was müssen Vermieter und Mitmieter dulden?

Wann muss der Vermieter einschreiten und welche Möglichkeiten bestehen, um gegen Störungen des Hausfriedens vorzugehen?

 

 

Inhalte:

▪ Bauliche Änderungen: Balkonkraftwerk – aktuelle Rechtslage (§ 554 BGB) und Rechtsprechung,

▪ Sichtschutz und Markise – Urteile, die der Vermieter kennen muss,

▪ Klimawandel: Installation von Klima-Splitgeräten – vertragsgemäßer Gebrauch?

▪ Rauchen, Grillen, Tierhaltung, Abstellraum: Grenzen des vertraglichen Gebrauchs,

▪ Wenn die Hüllen fallen - FKK auf Balkonien: habt euch nicht so!

▪ Rechtliche Handlungsoptionen des Vermieters, wenn sich Mieter nicht an die Regeln halten: Abmahnung und Kündigung oder doch Klage auf Unterlassung, § 541 BGB/ Streitverkündung

Mi. 24. Februar 2027
09:30 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsort:

Online

Experte:

RA Mario Viehweger

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Teilnahmeentgelt:

270
€
Teilnahmeentgelt Mitglied vbw
320
€
Teilnahmeentgelt Nichtmitglied
Teilnahmeentgelt von der Umsatzsteuer befreit

Zielgruppe:

Geschäftsführende und Mitarbeitende von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände sowie interessierte Eigentümer und Vermieter