Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie zum 06.12.2025 in nationales Recht durch das NIS2UmsuCUG werden ausgewählte Sektoren umfangreichen Pflichten u.a. im Bereich Informationssicherheit unterworfen, die schon am 06.03.2026 erste Gültigkeit erlangen.
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob Wohnungsunternehmen sind mit ihrer originären Tätigkeit davon nicht betroffen sind. Bei intensiverer Beschäftigung mit dem Thema stellt man jedoch fest, dass sich durch Nebentätigkeiten oder die Zurechnung von verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen durchaus eine grundsätzliche Betroffenheit ergeben kann. Insbesondere die Tätigkeit als Energieerzeuger (Stichworte: PV-Anlagen, BHKW) oder der (entgeltliche) Betrieb eines Fernwärmenetzes (eng ausgelegter Fernwärmebegriff).
Mit der Veranstaltung wollen wir Sie bei der Entscheidung über eine ggfl. Notwendige tiefergehende Betroffenheitsanalyse zu unterstützen bzw. Hilfestellung bei der Entscheidung zur (dringend empfohlenen) Dokumentation über die Nichtbetroffenheit zu geben. Die Grundzüge der Regulierung und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen werden hierzu ebenfalls dargestellt.
Zielgruppe sind insbesondere solche Wohnungsunternehmen, die selbst oder über Tochterunternehmen in den regulierten Sektoren Energieerzeugung, Betrieb von Nah- und Fernwärmenetzen, Betrieb von Ladeinfrastruktur oder Betrieb öffentlicher Telekommunikationsnetze aktiv sind und die Größenkriterien (ggfl. In einer „Konzernperspektive“) überschreiten. Diese sind: Umsatzerlöse und die Bilanzsumme jeweils 10. Mio. € oder darüber, für den Themenbereich Telekommunikationsnetze gilt hier nicht „und“ sondern „oder“.
Di. 3. März 2026
15:00 - 15:45 Uhr
Online
Tamara Nahm, Oliver Kulpanek, Paul Harter, Philipp Dux
vbw Verband baden-württembergischer
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.