Leider erfüllt nicht jeder Mieter seine mietvertraglichen Pflichten. Einer zahlt verspätet, ein anderer gar nicht. Was nun? Ignorieren, abmahnen, Mietverhältnis beenden? Was ist dabei zu beachten?
Besondere Probleme bereitet es Vermietern, wenn der Mietvertragspartner stirbt und eine weitere Person in dessen Wohnung wohnt. Oder sich sogar ein Erbe des Verstorbenen meldet, der gerne in die Wohnung einziehen möchte. Welche Rechte stehen diesem zu? Und was kann der Vermieter von wem verlangen?
Schließlich gehört zur Abwicklung von Mietverhältnissen die Frage, welche Ansprüche der Vermieter im Hinblick auf Schönheitsreparaturen und Beschädigungen noch gegen den ausgezogenen Mieter geltend machen kann.
Kündigungsmöglichkeit bei verspäteter Zahlung
Kündigungsmöglichkeiten bei Zahlungsverzug (Nichtzahlung)
Verstorbene Mieter: Eintrittsrecht von Mitbewohnern, Fortsetzung mit dem Erben
Mi. 1. Oktober 2025 - 09:30 - 16:00 Uhr
Detlef Wendt
Rechtsanwalt + Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Vorstände, Geschäftsführer/innen, Mitarbeiter/innen von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter/innen mit Sondermietenverwaltung