Seit 1. April 2024 ist in Deutschland Cannabis legal. Erwachsene dürfen Cannabis anbauen, besitzen und konsumieren. Aber nur bestimmte Mengen sind strafffrei. Außerdem können Vermietende den Konsum unter Umständen einschränken. Mitmietende müssen weder den Geruch lebender Pflanzen, noch den typischen Grasgeruch grenzenlos akzeptieren – wenden sich aber leider viel zu häufig an die Vermietenden, drohen mit Mietminderung oder Auszug, anstatt bei den Störenden zu klingeln. Vermietende müssen wissen, was mietrechtlich zu akzeptieren wäre, wo die Grenzen des Mietgebrauchs liegen und welche Handhabe bei Störungen des Hausfriedens durch den Anbau, Konsum oder Handel besteht. Zudem: Was gilt für Wohngemeinschaften, was für Mietende mit Kindern und Jugendlichen?
Das Webinar befasst sich mit den aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG).
▪ KCanG - Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen „Cannabis“ ab 01.04.2024,
▪ Wenn der Nachbar das Gras wachsen hört oder „3x3 macht neun“ - Cannabisanbau in der
Mietwohnung/ Balkon/ Balkongewächshaus: Grenzen des vertraglichen Gebrauchs,
▪ Cannabis bei Kindern und Jugendlichen: Endet der Schutz an der Wohnungstür?
Handlungsmöglichkeiten des Vermieters,
▪ Cannabis als Balkonbepflanzung - Cannabiskonsum - wenn es nach Gras riecht: Störung des
Hausfriedens und Handlungsoptionen des Vermieters, wenn sich Mitmieter beschweren,
▪ Welche Urteile „Makulatur“ geworden sind: Drogenkonsum in der Mietwohnung,
▪ Vertragsgestaltung: „Cannabisverbot“ im Mietvertrag, Hausordnung oder Genossenschaftssatzung
zulässig?
▪ Wenn Nachbarn „schwätzen“: Cannabisplantage „im 2. OG“ - Zutrittsrecht und
Eingriffsmöglichkeiten des Vermieters
▪ Aktuelle Rechtsprechung: Drogenhandel in der Mietwohnung und fristlose Kündigung
Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den TeilnehmerInnen live zu diskutieren.
Di. 3. Februar 2026
09:30 - 11:00 Uhr
Online
RA Mario Viehweger
Starke&Viehweger Rechtsanwälte Dresden