Neue Maßstäbe für die Kundenanlage-Was bedeutet das für die dezentrale (Mieterstrom-)Versorgung in Mehrfamilienhäusern, Quartieren und Gewerbeobjekten

Beschreibung:

Bislang konnten viele Gebäudeeigentümer ihre Mieter (selbst oder mittels eines Dienstleisters) mit dezentral erzeugtem Strom versorgen, ohne besonderen Regulierungspflichten zu unterfallen. Es fielen beispielsweise weder Netzentgelte noch Umlagen an. Denn die Strominfrastruktur im Gebäude bzw. auf der Liegenschaft konnte als „Kundenanlage“ (§ 3 Nr. 24a EnWG) eingestuft werden und war als solche von der für Netze geltenden Regulierung befreit.

 

Aktuelle Rechtsprechung stellt die bisherige Rechtslage nun in Frage: Mit Beschluss vom 13.05.2025 hat der Bundesgerichthof (BGH) nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seine bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung der unregulierten Kundenanlage zum regulierten Netz aufgegeben. Im Kern sagt der BGH: Wenn die Leitungen dazu dienen, Dritte mit Strom zu versorgen, dann führt das wohl (zukünftig) dazu, dass ein Energieversorgungsnetz vorliegt. Damit wird der Anwendungsbereich der „Kundenanlage“ und damit der nicht-regulierte Raum wesentlich eingeschränkt.

 

Von dieser Entwicklung sind sowohl bestehende Mehrfamilienhäuser und Quartiere als auch neue Projekte zur dezentralen Versorgung von Mehrfamilienhäusern und Quartieren betroffen. Es steht im Raum, ob die Energieanlagen auf solchen Liegenschaften zukünftig als reguliertes Netz betrieben werden müssen. Die Umsetzung von Netzbetreiberpflichten (beispielsweise die Erhebung und Weitergabe von Netzumlagen) kann die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte gefährden.

 

Welche Maßstäbe der BGH nunmehr für die Einstufung als „Kundenanlage“ anlegt und wie der Gesetzgeber und die Regulierungsbehörden (insbesondere die Bundesnetzagentur) auf die neue Rechtslage reagieren, stellen wir in unserem Webinar am 01.07.2025 vor.  Wir erläutern, in welchen Fällen eine „Kundenanlage“ weiterhin angenommen werden kann, und besprechen, wie Gebäudeeigentümer, Anlagenbetreiber und Projektierer reagieren müssen und können, insbesondere wie das Risiko, ungewollt ein Netz zu betreiben, minimiert werden kann. Zuletzt stellen wir vor, wie im Fall, dass keine unregulierte Energieanlage (mehr) angenommen werden kann, mit den Pflichten des Netzbetriebs umgegangen werden kann.

Mo. 22. September 2025
10:00 - 11:30 Uhr

Veranstaltungsort:

Online

Experte:

RAin Nina Wipfler

RA Dr. Michael Weise

 

Rechtsanwälte Becker Büttner Held

Teilnahmeentgelt:

260 €
Teilnahmeentgelt Mitglied vbw
310 €
Teilnahmeentgelt
Teilnahmeentgelt von der Umsatzsteuer befreit