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Fördermöglichkeiten

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gewährt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einen Zuschuss für Fachkurse. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen des Teilnehmers.

Wir haben für zahlreiche Seminare und Fortbildungslehrgänge die ESF Plus-Förderung beantragt. Die ESF Plus-geförderten Maßnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.

Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann eine Förderung erfolgen. Sie erhalten 30% bzw. – sofern Sie spätestens im Verlauf des Kurses zumindest das 55. Lebensjahr vollenden werden oder noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben – 70% Ermäßigung auf das Teilnahmeentgelt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Gefördert werden:

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg.
  • Gründungswillige und die Wiedereinsteiger/-innen, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

Nicht gefördert werden Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).

Um die ESF Fachkursförderung zu beantragen benötigen wir von Ihnen nachfolgende Fragebögen (mit Adobe Acrobat Standard bzw. Excel öffnen) - bitte erst einreichen, wenn Sie von uns die Kursbestätigung erhalten haben:

Beide Formulare füllen Sie bitte vollständig am PC aus, drucken sie aus, unterschreiben diese und senden sie bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn per Mail an uns zurück (Mail siehe Seminarbestätigung). Die "Interne Codierung" wird anschließend von der AWI vergeben.

Sollten Sie an mehreren Veranstaltungen teilnehmen, sind die Formulare für jede Veranstaltung einzureichen.

Sofern Sie einer Zielgruppe angehören und die benötigten Formulare fristgerecht und ordnungsgemäß eingehen, erhalten Sie nach dem Seminar eine um den jeweiligen Zuschuss reduzierte Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt unter Vorbehalt der ESF Plus-Fachkurs-Förderung. Den Zuschuss erhalten Sie nur, wenn die ESF Plus-Fachkurs-Förderung durch die L-Bank für Sie bewilligt wurde. Bei Nichtbewilligung ist die dann offene Rechnungsposition (auch im Nachhinein) fällig. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

Bildungszeit

Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ermöglicht es, Bildungszeit für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung beim Arbeitgeber zu beantragen.
Beschäftigte in Baden-Württemberg, die länger als 12 Monate in einem Unternehmen sind, haben Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und die Bildungsmaßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
("Aufstiegs-BAföG")

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließt (bspw. Fachwirt/in, Betriebswirt/in, Meister/in), finanziell zu unterstützen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss (40%) und aus einem zinsgünstigen Darlehen. 

Die Antragsunterlagen erhalten Sie bei Beginn der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) von uns ausgehändigt. Der Antrag ist spätestens vor dem letzten Unterrichtstag zu stellen.  

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie hier oder bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt.

Steuerliche Möglichkeiten

Ihre angefallenen Aufwendungen im Rahmen einer Fortbildung können Sie i.d.R. bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen (Werbungskosten).
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.