Mängelansprüche und ihre Verjährung beim Werkvertrag nach BGB und VOB
Seminarbeschreibung
Jeder, der mit dem Bauen zu tun hat, kennt die Aussage „Kein Bau ohne Mängel“ und kann sie bestätigen. Es ist daher wichtig, schon bei der Abnahme zu wissen, wie man sich richtig verhält (Abnahmeverweigerung oder Abnahme unter Mangelvorbehalt?). Aber auch bei der Geltendmachung der verschiedenen Mängelrechte werden in der Praxis immer wieder unnötige Fehler gemacht. So fällt beispielsweise ein auf Geld gerichteter Gewährleistungsanspruch in sich zusammen, wenn der Auftraggeber die Mangelsymptome bei seiner Mangelrüge nicht hinreichend beschrieben hat.
Im Seminar wird praxisnah erläutert, worauf Sie im Zusammenhang mit Nachträgen achten müssen. Sie erhalten diverse Musterschreiben.
Seminarinhalte
- Welche Mängelrechte gibt es?
- Was sind die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen?
- Welche Abnahmeformen gibt es und worauf ist bei der Abnahme zu achten?
- Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und nach der VOB/B und in welchen Fällen hat der Abschluss eines Wartungsvertrages Einfluss auf die Dauer der Verjährungsfrist?
- Wie kann der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt werden und in welchen Fällen beginnt sie erneut zu laufen?
- Spezialproblem: Liefervertrag mit Montageverpflichtung
- Musterschreiben
15. September 2021 – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
(SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark,
Friedrich-Strobel-Weg 4 - 6, 70597 Stuttgart)
Expertin: |
RAin Ulrike Gantert |
Teilnahmeentgelt: (Umsatzsteuerbefreit) |
285,– Euro für Mitglieder des vbw |
Zielgruppe: |
Technische und kaufmännische Mitarbeiter, Bauleiter, Hausverwalter, Mitarbeiter der Rechtsabteilung
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Anmeldung: |
Bitte bis zum 8. September 2021 |